3G Regel

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Ab sofort gilt in unseren Indoorangeboten wieder die 3G-Regel. Das heißt: Teilnehmen dürfen Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind (Genesenenstatus nicht älter als 3 Monate) oder einen negativen offiziellen Coronatest (nicht älter als 24 Stunden) zu jedem Termin vorweisen.
Die FFP-Maskenpflicht bleibt weiterhin bestehen, außer bei sportlicher Betätigung. Sämtliche Funktionsgebäude, die vom TU-Sport genutzt werden, dürfen nur mit 3G Nachweis betreten werden. Die Teilnahme an den Outdoor-Sportangeboten ist ohne Nachweis möglich.