Nutzungsordnung TU-Sportzentrum Waldschulallee

  • Im Sportzentrum Waldschulallee gilt die Hausordnung der Technischen Universität Berlin
  • Den Anweisungen des Personals der Zentraleinrichtung Hochschulsport (ZEH) ist Folge zu leisten.
  • Das Betreten des Turnschuhgangs und der Sporthalle ist nur über die Umkleideräume mit zusätzlichen, sauberen und hallengeeigneten Schuhen (non-marking) oder ohne Schuhe gestattet. Auch bei kurzzeitigem Verlassen des Turnschuhbereichs sind die Schuhe zu wechseln.
  • Für Kleidung und Wertgegenstände stehen Pfandschließfächer zur Verfügung. Die Schließfächer müssen nach jeder Veranstaltung wieder geleert werden. Bei Zuwiderhandlung werden die Fächer durch das Personal geöffnet, die Kosten werden den Nutzern in Rechnung gestellt.
  • Rauchen ist im gesamten Gebäude verboten.
  • Die Bedienung sämtlicher Vorrichtungen und der Gebäudetechnik ist ausschließlich dem ZEH-Personal gestattet.
  • Alle Räume, die Einrichtung sowie alle Anlagen und Geräte sind sachgemäß und schonend zu behandeln. Alle (Sport-) Geräte sind nach Gebrauch an die dafür vorgesehenen Plätze zurück zu bringen.
  • Vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden müssen ersetzt werden. Für den Verlust eines Schließfachschlüssels sind 15 € an die Hallenaufsicht zu entrichten.
  • Bei allen Störungen, Defekten, Beanstandungen oder sonstigen Zwischenfällen bitten wir, die Hallenaufsicht sofort zu verständigen.

Sonderregelungen für die Tennishalle

  • Die Schuhe dürfen erst unmittelbar vor dem Eingang angezogen werden und müssen dort - vor Betreten des übrigen Gebäudeteils - wieder ausgezogen werden.
  • Fünf Minuten vor Ende der Spielzeit sind die Plätze abzuziehen und die Linien zu fegen. Die Bedienung aller Einrichtungen der Halle bleibt dem Personal der ZEH vorbehalten.
  • Zuwiderhandlungen können zum Teilnahmeausschluss ohne Entgelterstattung führen.