Rund um unser Kursangebot

Ein Anspruch auf Umbuchung und Rücktritt von der verbindlichen Buchung eines Hochschulsportangebotes seitens der Teilnehmenden besteht nicht. In begründeten Ausnahmefällen behält sich die ZEH aus Kulanzgründen Ausnahmeregelungen vor.
Für Wettkampfveranstaltungen und Exkursionen gelten gesonderte Regelungen.

Handelt es sich nur um einen Termin, so kann dieser einfach ausgelassen und der nächste Termin wahrgenommen werden. Sollte es sich um den ersten Kurstermin handeln, bitte unbedingt im Kursangebot nachlesen, ob der Ersttermin z.B. für Einweisungen verpflichtend ist und somit ab dem zweiten Termin nicht mehr teilgenommen werden könnte.

Sollte der Ausfall für längere Zeit sein, bitte unbedingt unsere Bestimmungen in den Teilnahmebedingungen, Punkt 5 beachten.

Oberhalb der Buchungstabelle lässt sich durch Klick zwischen den Semester- und Ferienangeboten wechseln.

Die Möglichkeit kostenlos in Angebote hineinzuschnuppern besteht nicht. Nur angemeldete Personen können an den Angeboten des Hochschulsports teilnehmen. In einigen Angeboten können jedoch Einzeltermine gebucht werden. Bitte informiere dich auf der Angebotsseite der jeweiligen Sportart.

 

Mit einer gültigen Anmeldebestätigung ist der Kursplatz geblockt und verfällt nicht. In einigen Sportarten gibt es allerdings eine Anwesenheitspflicht in den ersten Kursstunden. Es sind hierzu unbedingt die Hinweise in der jeweiligen Sportart zu beachten. Grundsätzlich empfehlen wir eine regelmäßige Teilnahme.

Level 1 | Grundkenntnisse, erste Schritte
Level 2 | vertiefen, erweitern der Grundkenntnisse
Level 3 | Vermittlung spezifischer Kenntnisse
Level 4 | ausbauen, festigen spezifischer Kenntnisse

Grundsätzlich ja.  In einigen Kursen (z.B. Anfängerkurse, bei denen die Inhalte gezielt aufeinander aufbauen) macht ein späterer Einstieg jedoch keinen Sinn. Im Zweifel bitte immer direkt an den/die  zuständigen Sportartenverantwortlichen /in wenden.

Sofern jemand auf der Warteliste eingebucht ist, werden alle, die dies für diesen Kurs getan haben, per Mail benachrichtigt, wenn ein Platz frei geworden ist. Wer zuerst auf Grund dieser Mail dann den Kurs bucht, erhält eine Kurszusage. Es geht also nicht nach Rangfolge.

Die Kurse werden zum angegebenen Datum im Laufe des Tages freigeschaltet. Eine genaue Uhrzeitangabe ist leider aus Systemgründen nicht möglich.

 

Wurde ein gebuchter Kurs kurzfristig abgesagt, ist die ZEH bemüht, einen Ersatztermin zur Verfügung zu stellen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmeentgeltes: .  Siehe auch Punkt 6 unserer Teilnahmebedingungen.

 

Nein. Ein gebuchter Kurs darf unter keinen Umständen an jemand anderes weitergeben werden. Dies hat versicherungstechnische Gründe ( u.a. wichtig bei Verletzungen, Unfällen etc.).

Auf der Anmeldebestätigung, die bei der Buchung per Mail zugeschickt wird, steht genau, in welcher Sportstätte / Halle das jeweilige Angebot stattfindet. Diese also bitte unbedingt vor dem ersten Termin nochmal genau durchlesen.

Fragen zu allen Gegebenheiten vor Ort beantwortet gerne unser Hallenwartspersonal.

 

Unser Kursangebot wird ständig aktualisiert und erweitert. Alle aktuell buchbaren Kurse sind auf unseren Seiten im Angebot beschrieben und auch direkt buchbar. Für die Vorfreude auf neue Kurse und aktuelle News bitte zu unserem Newsletter anmelden.
 

Nein, das geht leider nicht, da für den freien Übungs- und Spielbetrieb kein Versicherungsschutz besteht. Das Verletzungsrisiko, vor allem bei Kampfsportkursen, ist einfach zu hoch.

Hier bitte direkt den Hallenwart*in der entsprechenden Sportstätte kontaktieren.

Bei den Haupträumen der TU bitte an das zentrale TU-Fundbüro wenden.

Diese Informationen hängen bei uns gut sichtbar in den Sportstätten aus. Zusätzlich sind die Hygieneregelungen auf unserer Internetseite bei den jeweiligen Sportangeboten ersichtlich. Die „Hausregeln“ sind bei der jeweiligen Sportstätte sowie den AGB zu finden.

Ja, der Parkplatz kann während der Kursdauer genutzt werden.

Status und Tarife

In vielen Sportarten wird das Entgelt nach der Hälfte der Kurslaufzeit reduziert. Bei der Kursbuchung im Internet wird immer der aktuelle Tarif angezeigt.

Sofern man an der TU studiert hat und einen Abschluss gemacht hat, kann man sich als Alumni bei der Pressestelle der TU Pressestelle der TU  registrieren. Erst, wenn die Registrierung seitens der Pressestelle bescheinigt wurde, darf man unser Sportangebot mit dem Status registrierter Alumni der TU Berlin nutzen. Abschlüsse anderer Hochschulen gelten dafür nicht.

Das Hochschulsportangebot richtet sich vorrangig an Mitglieder der kooperierenden Hochschulen. Mitglieder der Hochschulen sind die nach §43 Berliner Hochschulgesetz benannten Personen.

Alumni und Externe haben damit zu rechnen, dass die Anmeldung zu einzelnen Angeboten für sie erst später beginnt, sofern dann noch Kapazitäten frei sind, siehe auch Punkt 2 unserer Teilnahmebedingungen.

Abbuchungen & Rücklastschriften

Die Bedingungen sind hier zu finden: https://www.tu-sport.de/agb/

 

SEPA-Lastschriftverfahren

Das SEPA-Lastschriftverfahren ist ein EU-weiter Standard für Lastschriftverfahren. Der / die Zahlungsempfänger*in, in diesem Fall der TU-Sport, löst die Buchung aus – nicht der oder die Zahler*in. Bei der Buchung eines Kurses wird der / die Zahlungsempfänger*in, also der TU-Sport, ermächtigt, das Geld einzuziehen.

SEPA-Lastschriftmandat

Damit wir die Kursgebühr per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einziehen können, ist eine Einwilligung notwendig. Dies geschieht in Form des SEPA-Lastschriftmandats. Damit wird uns bei der Buchung eines Kurses die Ermächtigung für den Einzug von fälligen Kursbeiträgen gegeben.

Teilnehmende Länder und Banken:

Mit SEPA, dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, wurden auch in Deutschland neue, europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen) eingeführt. Sie sind für Euro-Zahlungen in den 27 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco, der Schweiz, San Marino, Andorra, dem Staat Vatikanstadt und dem Vereinigten Königreich nutzbar. Die Überprüfung, ob die Bank an dem SEPA-VErfahren teilnimmt, ist vor der Buchung sinnvoll.

Jedes SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung der zahlungsempfangenden Institution
  • eine Gläubiger*innen-Identifikationsnummer (CI),
  • Name der/ des Kund*in (zahlende Person)
  • Bezeichnung der Bank des / der Kund*in (Zahler*in) und
  • Kund*innenkennung (IBAN).

Sollte die Bank das Kursentgelt im Lastschriftverfahren nicht an uns übertragen können (z.B. weil das Konto nicht ausreichend gedeckt ist), stellt die Bank uns gegebenenfalls Rücklastschriftgebühren in Rechnung. Da bei Buchung des Kurses dem Abbuchungsverfahren zugestimmt wurde, übertragen wir die Rücklastschriftgebühren zusätzlich zum ausstehenden Kursentgelt an die Person, die die Kursbuchung ausgeführt hat. Man ist dafür verantwortlich, dass die Lastschrift möglich ist (das Konto gedeckt ist), wenn uns der Auftrag bei Kursbuchung erteilt wird. Die Höhe der Gebühren wird von deiner Bank festgelegt. Wir haben darauf keinen Einfluss.

Das Kursentgelt wird in der Regel 7 Tage vor Beginn des Kurses abgebucht. In Ausnahmen kann es zu einem späteren Zeitpunkt abgebucht werden. Vor Abbuchung versenden wir eine Mail mit der Erinnerung, dass das Geld abgebucht wird. Es muss sichergestellt werden, dass das Konto dann ausreichend gedeckt ist.

Nein! Im TU-Sport gibt es keine Abonnements. Die Buchung gilt immer nur für den bei der Buchung angegebenen Zeitraum. Es kann sein, dass wir das Geld für den Kurs aus dem vorherigen Semester erst im folgenden Semester einziehen. Das kommt manchmal vor. Die Gebühr ist also noch aus dem vorherigen Semester. Es gibt bei uns keine längerfistige Mitgliedschaft, die gekündigt werden muss.