Neue Teilnahmebedingungen mit Gültigkeit ab 16.10.2023

1.1
Diese Teilnahmebedingungen gelten für das gesamte Sportangebot der Zentraleinrichtung Hochschulsport der Technischen Universität Berlin (ZEH).

1.2
Zum Sportangebot der ZEH gehören Kurse, Workshops, freier Spiel- und Übungsbetrieb, Wettkampfveranstaltungen, freie Ausleihe von Sportmaterial, Fortbildungen und Exkursionen.

1.3
Das Sportangebot der ZEH richtet sich vorrangig an Mitglieder der kooperierenden Hochschulen und ist kostenpflichtig. Mitglieder der Hochschulen sind die nach § 43 Abs. 1 Berliner Hochschulgesetz benannten Personen.

2.1 Tarifgruppen
Teilnahmeberechtigt am Sportprogramm der ZEH sind alle Personen der Tarifgruppen eins bis vier:

  • Tarifgruppe 1: Studierende und Auszubildende der TU und aller kooperierenden Hochschulen
  • Tarifgruppe 2: Beschäftigte der TU und aller kooperierenden Hochschulen
  • Tarifgruppe 3: registrierte TU-Alumni, Studierende anderer Hochschulen, Schüler*innen, externe Auszubildende, sowie Mitglieder der Gesellschaft von Freunden der TU Berlin e.V.
  • Tarifgruppe 4: Personen, die keiner der oben genannten Statusgruppe angehören (Externe).

2.2
In stark nachgefragten Angeboten werden die Teilnehmenden aus den Tarifgruppen 1 und 2 vorrangig berücksichtigt. In diesen Fällen wird die Anmeldung für die Tarifgruppen 3 und 4 erst später freigeschaltet, sofern noch Kapazitäten vorhanden sind.

2.3
Die Höhe des zu zahlenden Entgeltes richtet sich nach der Zugehörigkeit zu den Tarifgruppen. Die Bezirksämter erheben bei der Nutzung kommunaler Sportanlagen eine zusätzliche Gebühr für diejenigen, die keine Mitglieder der Berliner Hochschulen im Sinne des § 43 Abs. 1 Berliner Hochschulgesetz sind (Tarifgruppen 3 und 4). Diese Gebühr ist im jeweiligen Entgelt für die Tarifgruppen 3 und 4 bereits enthalten.

3.1
Das Mindestalter für die Teilnahme an den Sportangeboten ist 18 Jahre.

3.2
Minderjährige können ausnahmsweise (z.B. minderjährige Studierende) nach vorheriger Rücksprache mit dem Servicebüro der ZEH an den Angeboten der ZEH teilnehmen.

3.3
Für Angebote mit der Zielgruppe Familien oder Kinder gelten abweichende Regelungen, die in der Angebotsbeschreibung auf der Webseite der ZEH zu finden sind.

4.1
Alle Angebote der ZEH können nur nach vorheriger Anmeldung und Bezahlung genutzt werden.

4.2
Mit der Anmeldung zu einem Angebot der ZEH akzeptiert der/die Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen und versichert, über eine ausreichende Sporttauglichkeit zu verfügen.

4.3
Anmeldung und Bezahlung (per SEPA-Lastschriftverfahren) für alle Sportangebote erfolgen online über die Webseite der ZEH. Mit der Anmeldung wird der Abbuchung des Entgeltes zugestimmt und das Mandat zum Einzug erteilt.

4.4
Die Teilnehmenden erhalten mindestens 6 Tage vor dem Bankeinzug eine Information (Prenotification) über den Termin der Abbuchung an die angegebene E-Mail-Adresse. Die Abbuchung des Entgelts ist unabhängig vom Anmeldedatum und Angebotsbeginn. Es kann ein zeitlich versetzter Einzug erfolgen.

4.5
Anmeldung ist erst mit der vollständigen Zahlung des Entgeltes abgeschlossen. Die Teilnahme an dem gebuchten Angebot ist nur nach vorheriger vollständiger Zahlung des Entgeltes (und ggf. der Bankgebühren nach Ziff. 4.6.1) möglich.

4.6
4.6.1
Bei fehlerhaft angegebener Kontoverbindung oder bei fehlender Kontodeckung sind die dadurch entstehenden Bankgebühren zuzüglich eines Bearbeitungsentgeltes i.H.v. 5,00 Euro von den Teilnehmenden zu tragen und werden dem Entgelt automatisch hinzugefügt.

4.6.2
Eine Anmeldung mit einem unzutreffenden Status zieht die Pflicht zur Nachzahlung des Differenzbetrages zuzüglich eines Bearbeitungsentgelts i.H.v. 5,00 Euro nach sich. Der Differenzbetrag und das Bearbeitungsentgelt werden im SEPA-Lastschriftverfahren von dem bei der Buchung angegebenen Konto eingezogen.

4.6.3
In den Fällen der Ziffern 4.6.1 und 4.6.2 wird der/die Teilnehmende bis zur Begleichung der entstandenen Bankgebühren, des Bearbeitungsentgeltes und des Differenzbetrages für die Anmeldung für weitere Sportangebote gesperrt. Die Sperrung wird erst nach vollständiger Begleichung aller offenen Forderungen aufgehoben.

4.6.4
Die ZEH behält sich vor, offene Zahlbeträge im gerichtlichen Mahnverfahren einzufordern.

4.7
Die Anmeldung ist personengebunden und nicht übertragbar. Bei Missbrauch kann die Teilnahmeberechtigung ohne Rückzahlung des Entgeltes entzogen werden.

 

5.1
Ein Anspruch auf Umbuchung und Rücktritt von der verbindlichen Buchung eines Hochschulsportangebotes seitens der Teilnehmenden besteht nicht. In begründeten Ausnahmefällen behält sich die ZEH aus Kulanzgründen Ausnahmeregelungen vor.
Für Wettkampfveranstaltungen und Exkursionen gelten gesonderte Regelungen.

5.2
5.2.1
Ein Rücktritt wegen Krankheit unterliegt einem gesonderten Prüfungsprozess in Abhängigkeit von dem gebuchten Angebot. Die Teilnehmenden zeigen die Erkrankung unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen schriftlich unter Vorlage eines ärztlichen Attests für Sportunfähigkeit bei der ZEH an.

5.2.2
Ein Rücktritt wegen Krankheit ist ausgeschlossen, wenn die verbleibende Angebotsdauer weniger als die Hälfte beträgt.

5.3
Die ZEH behält sich den Wechsel der Angebotsleitung oder der Sportstätte aus organisatorischen Gründen vor. In diesen Fällen ist weder ein Rücktritt noch eine Minderung des Entgeltes möglich.

5.4
Für Einzelterminbuchungen gelten gesonderte Bedingungen, die bei den jeweiligen Angeboten auf der Webseite der ZEH nachzulesen sind.

5.5
Eine Umbuchung ist schriftlich zu beantragen und unterliegt der endgültigen Entscheidung der ZEH. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Die Umbuchung muss im gleichen Semester erfolgen. Es wird ein Bearbeitungsentgelt i.H.v. 5,00 Euro erhoben. Das Bearbeitungsentgelt und der bei einer Umbuchung in ein teureres Angebot zu zahlende Differenzbetrag werden im SEPA-Lastschriftverfahren von dem bei der Buchung angegebenen Konto eingezogen. Mit der Beantragung einer Umbuchung wird dem Bankeinzug zugestimmt. Bei einer Umbuchung in ein günstigeres Angebot wird der Differenzbetrag nicht erstattet.

6.1
Die ZEH behält sich vor, Angebote vor dem ersten Termin abzusagen, wenn durch zu geringe Nachfrage die Kosten nicht gedeckt sind. In diesem Fall erstattet die ZEH das gezahlte Entgelt in voller Höhe.

6.2
Bei Angebotsabsagen nach Angebotsbeginn werden bereits abgebuchte Entgelte anteilig zurückbezahlt.
Bei Ausfall von Angebotsterminen (z.B. wegen Erkrankung der Übungsleitenden, Sperrung der Sportstätte, höhere Gewalt) ist die ZEH bemüht Ersatztermine zur Verfügung zu stellen, es besteht jedoch kein Anspruch auf die Erstattung des Teilnahmeentgelts.

7.1
Alle Teilnehmenden der Sportangebote der ZEH sind verpflichtet:

  • die jeweiligen Nutzungsordnungen der Sportstätten und Veranstaltungsräume einzuhalten,
  • die Teilnahmebestätigung, den Studierenden- oder Dienstausweis und einen gültigen Lichtbildausweis mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen,
  • pünktlich zu den ausgewiesenen Anfangszeiten der Angebote zu erscheinen, um einen reibungslosen und sicheren Ablauf zu ermöglichen,
  • respektvollen Umgang mit anderen und gegenseitige Rücksichtnahme im Training und im sportlichen Wettkampf zu leben,
  • die in dem gebuchten Angebot ausgewiesenen Vorkenntnisse und Fähigkeiten zu besitzen sowie
  • schonend und sachgerecht mit den eingesetzten Materialien umzugehen.

7.2
Im Falle der Nicht-Einhaltung der in 7.1. genannten Pflichten wird der/die Teilnehmende vom Sportangebot der ZEH insgesamt ausgeschlossen. Gezahlte Entgelte werden nicht erstattet.

7.3
Wird in der Angebotsbeschreibung auf eine verpflichtende Teilnahme an einem Einweisungstermin zu Angebotsbeginn verwiesen, kann das Fehlen bei diesem Termin den Angebotsausschluss ohne Anspruch auf Erstattung des Angebotsentgeltes zur Folge haben.

7.4
Teilnehmende, die ihre Leistungsfähigkeit falsch einschätzen, die angegebenen Kriterien für die Teilnahme an einem Sportangebot nicht erfüllen, erforderliche Nachweise nicht erbringen und Teilnehmende, die nicht über die im Sportprogramm angegebenen erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen, tragen das Risiko des Ausschlusses durch die ZEH ohne Anspruch auf Erstattung des Angebotsentgeltes.

7.5
Teilnehmende sind zu gegenseitigem Respekt untereinander und gegenüber den Übungsleitenden angehalten. Bei Zuwiderhandlung ist die ZEH berechtigt, Teilnehmende von einzelnen Terminen eines Angebotes auszuschließen. Die ZEH behält sich vor, bei schwerwiegenden Verstößen die Teilnehmenden ohne Anspruch auf Erstattung des Angebotsentgeltes von der weiteren Teilnahme an dem Angebot auszuschließen.

7.6
Es gelten die Hausordnung der Technischen Universität Berlin sowie die Nutzungsordnungen der Sportstätten in der jeweils gültigen Fassung.

8.1
Die Teilnahme an den Angeboten des Hochschulsports erfolgt auf eigenes Risiko. Mit Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der/die Teilnehmende verbindlich, dass gegen seine/ihre Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

8.2
Die ZEH haftet nicht für Schäden, die den Teilnehmenden im Rahmen eines Sportangebotes der ZEH entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden/Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der ZEH beruhen.

8.3
Die Teilnehmenden haften für alle vorsätzlich und fahrlässig verursachten Schäden, die der ZEH entstehen. Für entliehene Sportmaterialien haften die Teilnehmenden in vollem Umfang des Neubeschaffungswertes. Allen Teilnehmenden wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen, um gegenüber eventuellen Haftungsansprüchen aus Personen- oder Sachschäden Dritten gegenüber gedeckt zu sein, die im Rahmen des Sportbetriebes entstehen können.

8.4
Die ZEH haftet nicht für Ausrüstungs- und sonstige Gegenstände, insbesondere auch nicht für Wertsachen, die während der Veranstaltung abhandenkommen, sofern keine grobe Pflichtverletzung der ZEH vorliegt.

9.1
Ordnungsgemäß angemeldete Studierende und Beschäftigte der kooperierenden Hochschulen sind bei Teilnahme an den belegten Sportangeboten bei der Unfallkasse des Landes Berlin gegen Sportunfälle versichert. Bei Teilnahme ohne Anmeldung besteht kein Unfallversicherungsschutz durch die Unfallkasse.

9.2
Teilnehmende aus den Tarifgruppen 3 und 4 sind nicht über die Unfallkasse des Landes Berlin versichert und daher selbst für ihren Versicherungsschutz verantwortlich.

9.3
Für den freien Übungs- und Spielbetrieb besteht kein Versicherungsschutz durch die Unfallkasse des Landes Berlin.

9.4 Unfälle
Jeder Unfall, der einen Versicherungsanspruch nach sich ziehen könnte, ist unverzüglich an den/die Übungsleiter*in vor Ort und/oder die ZEH zu melden.

10.1 Versicherungsschutz
Bei Wettkampfsportveranstaltungen besteht unabhängig von der Tarifgruppe keine Versicherung über die Unfallkasse Berlin.

10.2 Entsendung zu adh-Veranstaltungen
Die ZEH entsendet bei entsprechender Eignung TU-Mitglieder zu Wettkampfsportveranstaltungen des allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbandes (adh). Die Meldung erfolgt ausschließlich über den/die Wettkampfsportbeauftragte*n der ZEH und ist verbindlich. Wenn Sportler*innen nach erfolgter Meldung nicht zum adh-Wettkampf antreten, stellt die ZEH die entstandenen Kosten den Sportler*innen in Rechnung. Ausnahmen von dieser Regelung gibt es ausschließlich, wenn ein ärztliches Attest für Sportuntauglichkeit, welches vor Veranstaltungsbeginn in der ZEH eingereicht wird, vorliegt. Das auf der Buchungsseite zu sehende Entgelt wird als Kaution für die Teilnahme angegeben. Es wird bei grundlosem Nicht-Antreten eingezogen.

10.3 Entsendung zu nicht adh-Veranstaltungen
Die ZEH entsendet nach Prüfung interessierte Individualsportler*innen oder Mannschaften zu Wettkampfsportveranstaltungen, die nicht in den adh-Wettkampfkanon gehören. Die Meldung ist verbindlich und die Kosten werden den Sportler*innen bei Nicht-Antreten in Rechnung gestellt.

10.4 Trikotausleihe
Die ZEH verleiht Trikots und Hosen mit dem Design der ZEH an Individualsportler*innen oder Mannschaften. Diese sind nach Gebrauch vollständig und gewaschen wieder in der ZEH zurückzugeben. Bei Verlust oder Missbrauch der Textilien wird der Wert einer Neuanschaffung in Rechnung gestellt.

Die Teilnahmebedingungen der ZEH bleiben unberührt und werden wie folgt ergänzt:

11.1. Allgemeines
Exkursionen der ZEH sind als Gruppenangebote im Rahmen des Hochschulsports konzipiert. Individuelle Abrechnungen sind generell ausgeschlossen. Termin, Programm und Leistungen entsprechen der Beschreibung auf der Webseite zum Zeitpunkt der Buchung.

11.2 Rücktritt
11.2.1
Bis zum Beginn der Exkursion besteht die Möglichkeit, schriftlich von der Anmeldung zurückzutreten. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Schreibens bei der ZEH. In diesem Fall hat der/die Teilnehmende folgende Kosten zu tragen: Bei einem Rücktritt

  • ab 60 Tage vor Beginn der Exkursion 25% des Entgeltes, mindestens 30 Euro,
  • ab 30 Tage vor Beginn der Exkursion 50% des Entgeltes,
  • ab 14 Tage vor Beginn der Exkursion 90% des Entgeltes.
  • Bei Nichterscheinen wird das volle Entgelt fällig.

11.2.2
Eine Rücktrittsversicherung ist im Entgelt nicht enthalten. Die Teilnehmenden müssen diese oder weitere Versicherungen bei Bedarf selbst abschließen.

11.2.3
Bereits geleistete Zahlungen werden abzüglich der unter Ziffer 11.2.1 geschuldeten Beträge erstattet.

11.3 Absage der Exkursion durch die ZEH
11.3.1
Wird die geplante Anzahl der Teilnehmenden unterschritten und können die dadurch entstehenden Mehrkosten nicht abgewendet werden, ist die ZEH berechtigt, die Exkursion bis zu zwei Wochen vor Beginn abzusagen. Das bereits gezahlte Entgelt wird in voller Höhe erstattet.

11.3.2
Wird die Exkursion durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, behält die ZEH sich vor, diese auch kurzfristig abzusagen. Das bereits gezahlte Entgelt wird in voller Höhe erstattet.

11.3.3
Bei Abbruch der Exkursion am Zielort werden Kosten für bereits in Anspruch genommene Leistungen einbehalten.

12.1
Personenbezogene Daten werden der ZEH nur in dem Umfang erhoben, wie die Teilnehmenden sie mit ihrer Kenntnis selbst zur Verfügung stellen und werden ausschließlich zur Administration und Vertragsabwicklung verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ohne Einwilligung der Teilnehmenden nur dann, wenn die ZEH dazu gesetzlich verpflichtet ist.

12.2
Eigene Aufnahmen (Video, Foto etc.) dürfen während der Sportangebote nicht angefertigt werden.

12.3
Für die Online Angebote der ZEH wird die Cloud Software Zoom genutzt. Alle dazugehörigen datenschutzrelevanten Informationen gibt es auf den Seiten der TU Berlin.

Die ZEH behält sich Änderung dieser Teilnahmebedingungen vor und weist im Falle einer Änderung oder Anpassung die Teilnehmenden auf diese hin. Teilnehmende können der jeweiligen Änderung oder Anpassung binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Änderung oder Anpassung als angenommen.

Teilnahmebedingungen mit Gültigkeit bis 15.10.2023

Die Zentraleinrichtung Hochschulsport der TU Berlin (im Folgenden ZEH genannt) bietet Sportangebote in eigener Verantwortung an und vermittelt Sportangebote anderer Veranstalter. Auf die Vermittlung wird in der Beschreibung des Sportangebotes hingewiesen. Zum Sportangebot der ZEH gehören Kurse, Workshops, Wettkampfveranstaltungen, freie Ausleihe von Sportmaterial, Angebote außerhalb Berlins und Fortbildungen.
Diese Teilnahmebedingungen gelten für dieses gesamte Sportangebot. Für Sportangebote anderer Veranstalter, zu denen eine Vermittlung erfolgt, gelten zusätzlich die vertraglichen Bedingungen dieser Veranstalter.

Das Hochschulsportangebot richtet sich vorrangig an Mitglieder der kooperierenden Hochschulen und ist kostenpflichtig. Mitglieder der Hochschulen sind die nach §43 Berliner Hochschulgesetz benannten Personen.

Mit der Anmeldung zu einem Sportangebot der ZEH akzeptiert der/die Teilnehmende die vorliegenden Teilnahmebedingungen und versichert über eine ausreichende Sporttauglichkeit zu verfügen.

Teilnahmeberechtigt am Sportprogramm des Hochschulsports der TU Berlin sind alle Personen der Statusgruppen eins bis vier:

Tarifgruppe 1: Studierende und Azubis der TU und aller kooperierenden Hochschulen
Tarifgruppe 2: Beschäftigte der TU und aller kooperierenden Hochschulen
Tarifgruppe 3: TU-Alumni*, Studierende anderer Hochschulen, Schüler/innen, externe Azubis, sowie Mitglieder der Freunde der TU Berlin**
Tarifgruppe 4: Personen, die keiner der oben genannten Statusgruppe angehören - folgend als Externe benannt.**

registrierte TU-Alumni

**Diese Personengruppen haben damit zu rechnen, dass die Anmeldung zu einzelnen Angeboten für sie erst später beginnt, sofern dann noch Kapazitäten frei sind.

Nutzungsentgelte für kommunale Sportanlagen

Die Bezirksämter erheben bei der Nutzung kommunaler Sportanlagen ein Nutzungsentgelt für diejenigen, die nach § 43 Berliner Hochschulgesetz keine Mitglieder der Berliner Hochschulen sind (Statusgruppen 3 und 4). Die Summe ist im jeweiligen Entgelt bereits enthalten.

Minderjährige können grundsätzlich nur nach vorheriger Rücksprache und nur unter bestimmten Bedingungen an den Angeboten der ZEH teilnehmen. Der Hochschulsport behält sich vor, über die Teilnahme zu entscheiden. Wir bitten um Kontaktaufnahme mit dem Servicebüro.

Für alle Angebote des TU Sports besteht Anmeldepflicht. Anmeldung und Bezahlung (per SEPA-Lastschriftverfahren) für alle Sportkurse erfolgen online über die Webseite des Hochschulsports der TU Berlin. Mit der Anmeldung wird der Abbuchung des Entgeltes zugestimmt und das Mandat zum Einzug erteilt.
Die Teilnehmenden erhalten mindestens 5 Tage vor dem Bankeinzug eine Information (Prenotification) über den Termin der Abbuchung an die angegebene E-Mail-Adresse.
Die Abbuchung des Kursentgelts ist unabhängig vom Anmeldedatum und Kursbeginn. Es kann ein zeitlich versetzter Einzug erfolgen.
Bei fehlerhaft angegebener Kontoverbindung oder bei fehlender Kontodeckung sind die dadurch entstehenden Bankgebühren seitens der Teilnehmenden zu tragen und werden dem Entgelt automatisch hinzugefügt. Zudem dürfen in einem solchen Fall der Name und die Anschrift des Teilnehmenden von der Zentraleinrichtung Hochschulsport verwendet werden, damit ein Zahlungsanspruch geltend gemacht werden kann. Die ZEH behält sich zusätzlich vor, die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer von der Online-Anmeldung auszuschließen, die Anmeldung zu stornieren und damit die Teilnahmeberechtigung zu entziehen.
Jeder offene Zahlbetrag wird durch die TU Berlin im gerichtlichen Mahnverfahren eingefordert.
Eine Anmeldung mit einem unzutreffenden Status zieht die Pflicht zur Nachzahlung des Differenzbetrages zuzüglich einer Bearbeitungsentgelt von 5,00 Euro oder den Ausschluss von den Angeboten der ZEH für das laufende Semester nach sich; die Entscheidung trifft die ZEH.
Bei der Anmeldung ist zwingend eine gültige E-Mailadresse anzugeben. Die Anmeldung ist personengebunden und nicht übertragbar. Bei Missbrauch kann die Teilnahmeberechtigung ohne Rückzahlung des Entgeltes entzogen werden.

Ein Rücktritt ist bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn möglich. Dieser ist schriftlich zu erklären. Grundsätzlich wird dafür eine Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 Euro erhoben.

Ausnahme

Ein Rücktritt wegen Krankheit muss mit einem ärztlichen Attest für Sportunfähigkeit belegt werden. Hier werden das anteilige Entgelt vor Beginn der Erkrankung und die Bearbeitungsentgelt von 5,00 Euro einbehalten. Die Mitteilung der Erkrankung mit dem verbundenen Rücktritt muss spätestens zwei Wochen nach Krankheitsbeginn angezeigt werden und die verbleibende Veranstaltungsdauer noch mind. die Hälfte betragen, ansonsten verfällt der Anspruch einer Erstattung.

Die ZEH behält sich den Wechsel der Kursleitung oder der Sportstätte aus organisatorischen Gründen vor. In diesen Fällen ist weder ein Rücktritt noch eine Minderung des Entgeltes möglich.

Für Einzelterminbuchungen gelten gesonderte Bedingungen, die bei den jeweiligen Angeboten nachzulesen sind.  

Umbuchungen unterliegen einem gesonderten Prüfprozess. Ein Rechtsanspruch auf einen Kurswechsel besteht nicht. Der Wechsel muss im gleichen Zeitraum erfolgen. Es wird eine Bearbeitungsentgelt von 5,00 Euro erhoben. Bei einer Umbuchung in einen teureren Kurs wird der fehlende Restbetrag im Lastschriftverfahren von dem bei der Buchung angegebenen Konto eingezogen. Mit der Beantragung einer Umbuchung wird dem Bankeinzug zugestimmt. Mehrzahlungen werden nicht erstattet.

Die ZEH behält sich vor, Kurse vor dem ersten Termin abzusagen, wenn durch zu geringe Nachfrage die Kosten nicht gedeckt sind. In diesem Fall erstattet die ZEH das gezahlte Entgelt in voller Höhe.
Bei Kursabsagen nach Kursbeginn werden bereits abgebuchte Entgelte anteilig zurückbezahlt.
Bei Ausfall von Kursterminen (z.B. wegen Erkrankung der Übungsleitenden, Sperrung der Sportstätte, höhere Gewalt) ist die ZEH bemüht Ersatztermine zur Verfügung zu stellen, es besteht jedoch kein Anspruch auf die Erstattung des Teilnahmeentgelts.

Alle Teilnehmenden der Angebote der ZEH sind verpflichtet:

  • die jeweiligen Nutzungsordnungen der Sportstätten und Veranstaltungsräume einzuhalten
  • als Nachweis der Zugangsberechtigung die Teilnahmebestätigung in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis mitzubringen. Der Nachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen
  • Pünktlich zu den ausgewiesenen Anfangszeiten der Angebote zu erscheinen, um einen reibungslosen und sicheren Ablauf zu ermöglichen
  • respektvollen Umgang mit anderen und gegenseitige Rücksichtnahme im Training und im sportlichen Wettkampf zu leben
  • die in dem gebuchten Angebot ausgewiesenen Vorkenntnisse und Fähigkeiten zu besitzen
  • schonend und sachgerecht mit den eingesetzten Materialien umzugehen.

Ausschluss aufgrund von Nicht-Einhaltung der Pflichten der Teilnehmenden

Im Falle eines Ausschlusses vom Kursbetrieb aufgrund von Nicht-Einhaltung der Pflichten der Teilnehmenden erfolgt keine Erstattung der gezahlten Entgelte.

Ausschluss wegen Nicht-Teilnahme an verbindlicher Einweisung

Wird in der Kursbeschreibung auf eine verpflichtende Teilnahme an einem Einweisungstermin zu Kursbeginn verwiesen, kann das Fehlen bei diesem Termin den Kursauschluss ohne Anspruch auf Erstattung des Kursentgeltes zur Folge haben.

Ausschluss wegen fehlender Eignung

Teilnehmende, die sich selbst leistungsfähig falsch einschätzen, die angegebenen Kriterien nicht erfüllen, erforderliche Nachweise nicht erbringen oder deren sprachliche Kompetenzen nicht genügen, tragen selbst das Risiko des Ausschlusses durch die jeweilige Kursleitung ohne Anspruch auf Erstattung des Kursentgeltes.

Ausschluss wegen unsportlichen Verhaltens

Teilnehmende sind zu gegenseitigem Respekt untereinander und gegenüber den Übungsleitenden angehalten. Bei Zuwiderhandlung sind Übungsleitende und Hallen- und Bootswarte berechtigt, Teilnehmende von einzelnen Terminen eines Kurses auszuschließen. Bei entsprechender Härte behält sich die ZEH vor, Teilnehmende gänzlich ohne Anspruch auf Erstattung des Kursentgeltes vom Kurs auszuschließen.

Mit der Internet-Anmeldung ist die Erhebung personenbezogener Daten gemäß der Organisations- und Benutzungsordnung der ZEH vom 04. September 2002 verbunden. § 10 Abs. 3 legt dazu fest:

"Die ZEH ist befugt, folgende personenbezogenen Daten der Benutzerinnen und Benutzer zu verarbeiten: Anrede, Vorname, Name, Titel, Anschrift, Telefonnummer, Mailadresse, Geburtsdatum, Name der Heimathochschule, Matrikelnummer sowie Angaben zur Bestimmung der Höhe des nach der "Entgeltordnung für die Benutzung von Einrichtungen und Veranstaltungen der ZEH" zu entrichtenden Entgeltes.
Bei der Anmeldung zu entgeltpflichtigen Veranstaltungen werden darüber hinaus Angaben zur Bankverbindung (IBAN und BIC) verarbeitet.

Die Daten werden ausschließlich für die Zulassung zu Veranstaltungen der ZEH, zur Erhebung der Entgelte nach der „Entgeltordnung für die Benutzung von Einrichtungen und Veranstaltungen der Zentraleinrichtung Hochschulsport (ZEH) der Technischen Universität Berlin“ vom 6 Juni 2001 (AMBl.TU S. 105) sowie für die Evaluation der Veranstaltungen der ZEH verarbeitet."

Die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden werden nach Ablauf von zwei Semestern gelöscht. Die angegebenen Kontodaten werden bereits nach erfolgreicher Abbuchung gelöscht. Die zur Eintragung auf eine Warteliste verwendete Mailadresse wird nach zwei Monaten gelöscht.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass während unserer Veranstaltungen Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden können, die für Print- und Webveröffentlichungen verwendet werden. Bitte sprechen Sie die Fotografen bzw. die Personen des Filmteams an, wenn Sie nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sind.

Eigene Aufnahmen (Video, Foto etc.) dürfen während der Sportangebote nur nach vorherig erteilter Zustimmung durch die ZEH gemacht werden. Es obliegt der ZEH im Falle einer Zuwiderhandlung, bestehendes Foto- oder Filmmaterial ersatzlos einzufordern.
 

Für die Online Live Angebote des TU-Sport wird die Cloud Software Zoom genutzt. Alle dazugehörigen datenschutzrelevanten Informationen gibt es auf den Seiten der TU Berlin.

Die Teilnahme an den Angeboten des Hochschulsports erfolgt auf eigenes Risiko. Mit Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der Teilnehmende verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
Die Haftung der ZEH - auch gegenüber Dritten - ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die der ZEH eingesetzten Firmen und Helfer.
Die Haftung der ZEH für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der ZEH oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
Die ZEH haftet nicht für Ausrüstungs- und sonstige Gegenstände, die während der Veranstaltung abhandenkommen, wenn keine grobe Pflichtverletzung des Veranstalters vorliegt.

Es gelten die Unfallversicherungsbestimmungen der Unfallkasse des Landes Berlin für Beschäftigte und immatrikulierte Studierende. Bei Teilnahme ohne Anmeldung besteht kein Unfallversicherungsschutz durch die Unfallkasse. Für den freien Übungs- und Spielbetrieb besteht kein Versicherungsschutz durch die Unfallkasse des Landes Berlin.

Teilnehmende aus den Statusgruppen 3 und 4 sowie freie Spielgruppen sind nicht über die Unfallkasse des Landes Berlin versichert und daher selbst für ihren Versicherungsschutz verantwortlich.

Versicherungsschutz
Bei Wettkampfsportveranstaltungen besteht unabhängig von der Statusgruppe keine Versicherung über die Unfallkasse Berlin.

Entsendung zu adh-Veranstaltungen
Die ZEH entsendet bei entsprechender Eignung TU-Angehörige zu Wettkampfsportveranstaltungen des allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbandes (adh). Die Meldung erfolgt ausschließlich über den/die Wettkampfsportbeauftragte/n der ZEH und ist verbindlich. Wenn Sportler/innen nach erfolgter Meldung nicht zum adh-Wettkampf antreten, stellt die ZEH die entstandenen Kosten den Sportler/innen in Rechnung. Ausnahmen von dieser Regelung gibt es ausschließlich, wenn ein ärztliches Attest, welches vor Veranstaltungsbeginn in der ZEH eingereicht wird, vorliegt. Das auf der Buchungsseite zu sehende Entgelt wird als Kaution für die Teilnahme angegeben. Es wird bei grundlosem Nicht-Antreten eingezogen.

Entsendung zu nicht-adh-Veranstaltungen
Die ZEH entsendet nach Prüfung interessierte Individualsportler/innen oder Mannschaften zu Wettkampfsportveranstaltungen, die nicht in den adh-Wettkampfkanon gehören. Die Meldung ist verbindlich und die Kosten werden den Sportler/innen bei Nicht-Antreten in Rechnung gestellt.

Trikotausleihe
Die ZEH verleiht Trikots und Hosen mit dem Design der ZEH an Individualsportler/innen oder Mannschaften. Diese sind nach Gebrauch vollständig und gewaschen wieder in der ZEH zurückzugeben. Bei Verlust oder Missbrauch der Textilien wird der Wert einer Neuanschaffung in Rechnung gestellt.

Die Teilnahmebedingungen der ZEH bleiben unberührt und werden wie folgt ergänzt.

Allgemeines
Exkursionen des TU-Sports sind als Gruppenangebote im Rahmen des Hochschulsports konzipiert. Individuelle Abrechnungen sind generell ausgeschlossen. Termin, Programm und Leistungen entsprechen der Beschreibung auf der Website zum Zeitpunkt der Buchung.

Teilnahme Minderjähriger
Es ist möglich, dass Minderjährige ohne Elternbegleitung an den Exkursionen teilzunehmen. Voraussetzung ist, dass eine geeignete volljährige Person als Erziehungsbeauftragte/r die Aufsicht und Verantwortung übernimmt.
Unabdingbar ist eine entsprechende Vollmacht, der eine Kopie des Personalausweises der/des Personensorgeberechtigten beizufügen ist.
Erziehungsbeauftragte und Minderjährige müssen ihren Personalausweis/Kinderreisepass bei sich führen.

Rücktritt
Bis zum Beginn des Kurses besteht die Möglichkeit, schriftlich das gebuchte Angebot zu stornieren. Maßgeblich bei Stornierungen ist das Eingangsdatum des Schreibens bei der ZEH.
Bei Stornierungen sind die tatsächlich entstehenden Kosten, jedoch mindestens 30,00 Euro zu zahlen.
Rückzahlungen sind nur nach schriftlichem Antrag bis 14 Tage nach Kursbeginn unter Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC) und evtl. Vollmacht bei Mitbuchung möglich.

Kursabsage durch den TU-Sport
Wird die geplante Anzahl der Teilnehmenden unterschritten und können die dadurch entstehenden Mehrkosten nicht abgewendet werden, ist der TU-Sport berechtigt, den Kurs bis zu zwei Wochen vor Beginn abzusagen. Dies trifft auch zu, wenn der Kurs durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Das bereits gezahlte Entgelt erhalten die Teilnehmenden in diesem Falle in voller Höhe unverzüglich zurückerstattet. Bei eventuellem Abbruch eines Kurses am Ort werden Kosten für bereits in Anspruch genommene Leistungen einbehalten.

Unfälle
Jeder Unfall, der einen Versicherungsanspruch nach sich ziehen könnte, ist unverzüglich an den/die Kursleiter/in vor Ort und/oder den TU-Sport zu melden.

Diese Teilnahmebedingungen treten mit dem 01.10.2018 in Kraft.

Die ZEH behält sich Änderung und Anpassung ihrer Teilnahmebedingungen vor und weist im Falle einer Änderung oder Anpassung die Teilnehmenden auf diese hin. Teilnehmende können der jeweiligen Änderung oder Anpassung binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Änderung oder Anpassung als angenommen.