Nutzungsordnung TU-Fitness-Studio

  • Das Studiopersonal vertritt den TU-Sport (ZEH) im Fitness-Studio. Dessen Anweisungen sowie die unten aufgeführten Regelungen sind unbedingt zu befolgen. Bei einem Verstoß muss schlimmstenfalls mit einem Studioverweis gerechnet werden. In Konfliktfällen ist das Studiopersonal angewiesen den Trainingsausweis bis zur Klärung durch die ZEH einzuziehen.

Allgemeine Hinweise zur Studionutzung

  • Auf die Trainingsfläche dürfen keinerlei Taschen, Glasflaschen, Gläser oder Essen mitgenommen werden.
  • Das Betreten des Tresenbereiches ist ausschließlich dem Personal vorbehalten! Das Greifen über den Tresen ist ebenfalls untersagt!
  • Das Reservieren von Trainings-Geräten ist untersagt.
  • Alle Trainierenden sollen aufeinander Rücksicht nehmen.
  • Alle Aushänge im Studio, vor dem Eingang und in den Umkleidebereichen sind zu beachten.
  • Teilnehmende haften für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Nutzungsordnung entstehen.
  • Jeglicher Konsum von und Handel mit Rausch- bzw. Dopingmitteln und sonstigen illegalen Substanzen, sowie das Trinken von alkoholhaltigen Getränken ist im gesamten Studio und den dem Studio zugehörigen Räumlichkeiten verboten.

Hygiene und Kleiderordnung

  • Bitte nur in den Umkleideräumen umziehen.
  • Durch Benutzung eines eigenen großen Handtuches ist zu gewährleisten, dass kein Schweiß auf die Polster- und Mattenflächen kommt. Alle Cardiogeräte sind direkt nach der Nutzung zu desinfizieren.
  • Auf der Trainingsfläche müssen saubere Sportschuhe getragen werden, die nicht zuvor als Straßenschuhe verwendet wurden. Ausnahmeregelungen sind nur nach Rücksprache mit der Studioleitung möglich.
  • Es muss saubere Sportbekleidung getragen werden.
  • Das Training ist nur mit bekleidetem Oberkörper gestattet.

Ein- und Ausgang

  • Das Training darf nicht später als ein halbe Stunde vor Schließen des Studios begonnen werden.
  • Die aktuellen Öffnungs- und Schließzeiten beziehen sich auch auf den Umkleidebereich.
  • Wer duschen will, muss deshalb das Training spätestens eine Viertelstunde vor Studioschließung beenden.

Nutzung der Schließfächer

  • Schließfächer dürfen ausschließlich während der persönlichen Trainingszeit benutzt werden. Unerlaubt belegte Fächer werden durch das Personal geleert. Aufgebrochene Vorhängeschlösser werden nicht ersetzt!
  • Die Nutzung der Schließfächer geschieht auf eigene Verantwortung. Für Einbruch und Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Bitte nutzen Sie die Wertsachenschließfächer im Eingangsbereich des Studios!

Nutzung der Studioeinrichtung insbesondere der Cardio- und Krafttrainingsgeräte

  • Zur Vermeidung von Unfällen, zum Schutz der gesamten Studio-Einrichtungen und zur Rücksichtnahme gegenüber Anderen ist bei der Nutzung der gesamten Trainingsfläche und aller Geräte den Aufforderungen des Studiopersonals und der Aushänge Folge zu leisten.
  • Mit Ausnahme der Kurzhantelbänke ist das Verschieben aller Cardio- und Krafttrainingsgeräte sowie der Langhantelstationen nicht gestattet!
  • Zweckentfremdete Nutzung von Geräten ist nicht erlaubt.

Nutzung des Freihantelbereichs

  • Die Langhanteln dürfen nur nach erfolgreichem Absolvieren der Langhantelanleitung benutzt werden.
  • Die dort vermittelten Regelungen, deren Kenntnisnahme schriftlich bestätigt werden muss, sind einzuhalten.
  • Ausnahmeregelungen sind nur nach Rücksprache mit der Studioleitung möglich.

Hinweise zur Teilnahmeberechtigung

  • Die Teilnahme am freien Training im Fitness-Studio ist nur mit Qualifikations- und gültigem Buchungsnachweis möglich. Der Trainingsausweis sollte zu jedem Trainingsbeginn unaufgefordert vorgelegt werden.
  • Für den Missbrauch des Trainingsausweises haftet der/die Benutzer*in. Der Trainingsausweis ist nicht übertragbar. Er wird ohne Rückerstattung des Entgelts eingezogen und ungültig, falls eine andere Person versuchen sollte damit Eintritt im Fitness-Studio zu bekommen.
  • Wer der Hinterlegung eines Fotos innerhalb des Buchungssystems widersprechen möchte, kann ersatzweise zu jedem Trainingsbeginn unaufgefordert einen gültigen Lichtbildausweis zwecks Gesichtskontrolle vorlegen.
  • Bei Verlust kann ein neuer Ausweis erstellt werden. Dieser Vorgang ist gebührenpflichtig.

Teilnahme von Minderjähringen

  • Minderjährige dürfen erst ab ihrem 16.Geburtstag und nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten im Studio frei trainieren.