Eine Übersicht aller Boote findest du in dieser Tabelle.
Um bei uns am Bootshaus Segelboote zu leihen, musst du diesen Kurs einmalig besuchen. Die Voraussetzung ist ein Sportbootführerschein Binnen. Solltest du einen Segelgrundkurs oder einen Auffrischungskurs bei uns belegt haben, musst du den Einführungskurs nicht besuchen.
Das Mitführen von Schwimm-/oder Rettungswesten für die gesamte Bootsbesatzung ist Pflicht.
Nein, das Ab- und Anlegen unter Segel an den Stegen des TU-Bootshauses ist strikt untersagt.
Es werden keine Segelboote bei mehr als 6 Windstärken ausgegeben. Wenn die Fahrt wegen Flaute (weniger als 2 Beaufort) oder starkem Wind ausfällt, wird dies durch das Bootshauspersonal vermerkt. Die Ausleiherin/der Ausleiher kann dann einen Ersatztermin buchen. Eine Barerstattung ist nicht möglich.
Maßgebend für die entsprechende Regelung ist die jeweils letzte Wettermeldung vor dem Vergabetermin (Wetterstation FU Berlin).
Die Seglerin/der Segler hat ebenfalls einen Anspruch auf eine Gutschrift, wenn das Bootshauspersonal die Vergabe aus technischen, organisatorischen oder sonstigen Gründen versagt.
Für zeitlich verkürzte Fahrten gibt es, auch wenn es witterungsbedingt ist, keine Erstattung.
Wichtig: Die Bootswarte entscheiden vor Ort zum Zeitpunkt des Ausleihbeginns, ob die Wetterbedingungen das Segeln ermöglichen.
Die Ausleihzeit beträgt maximal 5 Stunden (an den Wochenenden nur 4 Stunden). Bei Überschreitung der Ausleihzeiten können Mehrkosten entstehen.
Im Falle einer Verspätung ist alles zu unternehmen, um das Bootshauspersonal telefonisch oder durch andere Personen (Motorboote, Polizei) umgehend darüber zu informieren. Bei Überschreitung der Ausleihzeiten können Mehrkosten entstehen.
Im Falle eines Unfalls ist alles zu unternehmen, um das Bootshauspersonal telefonisch oder durch andere Personen (Motorboote, Polizei) umgehend darüber zu informieren.
Für alle vorsätzlich und fahrlässig verursachten Schäden haften die Teilnehmenden in vollem Umfang des Neubeschaffungswertes. Für die Segelboote ist eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung bei der Feuersozietät abgeschlossen, um das Risiko für die Seglerinnen und Segler zu minimieren. Die vom TU-Sport geleistete Zahlung wird auf die Seglerinnen und Segler umgelegt. Deshalb erhebt der TU-Sport für die Segelkarte ein Entgelt. Bei einer von der Ausleiherin/ dem Ausleiher verschuldeten Havarie wird der Schaden am gegnerischen Boot durch unsere Versicherung reguliert. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Versicherung im Einzelfall prüft, ob die Schadensursache sich im Rahmen der vereinbarten Regelungen hält. Dies bedeutet u.a., dass der/die Ausleiher/in ggf. gegenüber der ZEH in Vorleistung treten muss, bevor der Versicherungsfall definitiv abgeschlossen ist. Die Regresspflicht obliegt dem/der Ausleiher/in auch dann, wenn der Schaden durch einen Dritten schuldhaft verursacht wurde. Eine Selbstbeteiligung in Höhe von 100 Euro ist in jedem Falle zu leisten.
Nein, du kannst frei entscheiden, wann du dein Segelboot abholst und lossegelst. Aber beachte, dass du deine Ausleihzeit nicht überschreitest.