Neue Teilnahmebedingungen mit Gültigkeit ab 16.10.2023

1.1
Diese Teilnahmebedingungen gelten für das gesamte Sportangebot der Zentraleinrichtung Hochschulsport der Technischen Universität Berlin (ZEH).

1.2
Zum Sportangebot der ZEH gehören Kurse, Workshops, freier Spiel- und Übungsbetrieb, Wettkampfveranstaltungen, freie Ausleihe von Sportmaterial, Fortbildungen und Exkursionen.

1.3
Das Sportangebot der ZEH richtet sich vorrangig an Mitglieder der kooperierenden Hochschulen und ist kostenpflichtig. Mitglieder der Hochschulen sind die nach § 43 Abs. 1 Berliner Hochschulgesetz benannten Personen.

2.1 Tarifgruppen
Teilnahmeberechtigt am Sportprogramm der ZEH sind alle Personen der Tarifgruppen eins bis vier:

  • Tarifgruppe 1: Studierende und Auszubildende der TU und aller kooperierenden Hochschulen
  • Tarifgruppe 2: Beschäftigte der TU und aller kooperierenden Hochschulen
  • Tarifgruppe 3: registrierte TU-Alumni, Studierende anderer Hochschulen, Schüler*innen, externe Auszubildende, sowie Mitglieder der Gesellschaft von Freunden der TU Berlin e.V.
  • Tarifgruppe 4: Personen, die keiner der oben genannten Statusgruppe angehören (Externe).

2.2
In stark nachgefragten Angeboten werden die Teilnehmenden aus den Tarifgruppen 1 und 2 vorrangig berücksichtigt. In diesen Fällen wird die Anmeldung für die Tarifgruppen 3 und 4 erst später freigeschaltet, sofern noch Kapazitäten vorhanden sind.

2.3
Die Höhe des zu zahlenden Entgeltes richtet sich nach der Zugehörigkeit zu den Tarifgruppen. Die Bezirksämter erheben bei der Nutzung kommunaler Sportanlagen eine zusätzliche Gebühr für diejenigen, die keine Mitglieder der Berliner Hochschulen im Sinne des § 43 Abs. 1 Berliner Hochschulgesetz sind (Tarifgruppen 3 und 4). Diese Gebühr ist im jeweiligen Entgelt für die Tarifgruppen 3 und 4 bereits enthalten.

3.1
Das Mindestalter für die Teilnahme an den Sportangeboten ist 18 Jahre.

3.2
Minderjährige können ausnahmsweise (z.B. minderjährige Studierende) nach vorheriger Rücksprache mit dem Servicebüro der ZEH an den Angeboten der ZEH teilnehmen.

3.3
Für Angebote mit der Zielgruppe Familien oder Kinder gelten abweichende Regelungen, die in der Angebotsbeschreibung auf der Webseite der ZEH zu finden sind.

4.1
Alle Angebote der ZEH können nur nach vorheriger Anmeldung und Bezahlung genutzt werden.

4.2
Mit der Anmeldung zu einem Angebot der ZEH akzeptiert der/die Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen und versichert, über eine ausreichende Sporttauglichkeit zu verfügen.

4.3
Anmeldung und Bezahlung (per SEPA-Lastschriftverfahren) für alle Sportangebote erfolgen online über die Webseite der ZEH. Mit der Anmeldung wird der Abbuchung des Entgeltes zugestimmt und das Mandat zum Einzug erteilt.

4.4
Die Teilnehmenden erhalten mindestens 6 Tage vor dem Bankeinzug eine Information (Prenotification) über den Termin der Abbuchung an die angegebene E-Mail-Adresse. Die Abbuchung des Entgelts ist unabhängig vom Anmeldedatum und Angebotsbeginn. Es kann ein zeitlich versetzter Einzug erfolgen.

4.5
Anmeldung ist erst mit der vollständigen Zahlung des Entgeltes abgeschlossen. Die Teilnahme an dem gebuchten Angebot ist nur nach vorheriger vollständiger Zahlung des Entgeltes (und ggf. der Bankgebühren nach Ziff. 4.6.1) möglich.

4.6
4.6.1
Bei fehlerhaft angegebener Kontoverbindung oder bei fehlender Kontodeckung sind die dadurch entstehenden Bankgebühren zuzüglich eines Bearbeitungsentgeltes i.H.v. 5,00 Euro von den Teilnehmenden zu tragen und werden dem Entgelt automatisch hinzugefügt.

4.6.2
Eine Anmeldung mit einem unzutreffenden Status zieht die Pflicht zur Nachzahlung des Differenzbetrages zuzüglich eines Bearbeitungsentgelts i.H.v. 5,00 Euro nach sich. Der Differenzbetrag und das Bearbeitungsentgelt werden im SEPA-Lastschriftverfahren von dem bei der Buchung angegebenen Konto eingezogen.

4.6.3
In den Fällen der Ziffern 4.6.1 und 4.6.2 wird der/die Teilnehmende bis zur Begleichung der entstandenen Bankgebühren, des Bearbeitungsentgeltes und des Differenzbetrages für die Anmeldung für weitere Sportangebote gesperrt. Die Sperrung wird erst nach vollständiger Begleichung aller offenen Forderungen aufgehoben.

4.6.4
Die ZEH behält sich vor, offene Zahlbeträge im gerichtlichen Mahnverfahren einzufordern.

4.7
Die Anmeldung ist personengebunden und nicht übertragbar. Bei Missbrauch kann die Teilnahmeberechtigung ohne Rückzahlung des Entgeltes entzogen werden.

 

5.1
Ein Anspruch auf Umbuchung und Rücktritt von der verbindlichen Buchung eines Hochschulsportangebotes seitens der Teilnehmenden besteht nicht. In begründeten Ausnahmefällen behält sich die ZEH aus Kulanzgründen Ausnahmeregelungen vor.
Für Wettkampfveranstaltungen und Exkursionen gelten gesonderte Regelungen.

5.2
5.2.1
Ein Rücktritt wegen Krankheit unterliegt einem gesonderten Prüfungsprozess in Abhängigkeit von dem gebuchten Angebot. Die Teilnehmenden zeigen die Erkrankung unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen schriftlich unter Vorlage eines ärztlichen Attests für Sportunfähigkeit bei der ZEH an.

5.2.2
Ein Rücktritt wegen Krankheit ist ausgeschlossen, wenn die verbleibende Angebotsdauer weniger als die Hälfte beträgt.

5.3
Die ZEH behält sich den Wechsel der Angebotsleitung oder der Sportstätte aus organisatorischen Gründen vor. In diesen Fällen ist weder ein Rücktritt noch eine Minderung des Entgeltes möglich.

5.4
Für Einzelterminbuchungen gelten gesonderte Bedingungen, die bei den jeweiligen Angeboten auf der Webseite der ZEH nachzulesen sind.

5.5
Eine Umbuchung ist schriftlich zu beantragen und unterliegt der endgültigen Entscheidung der ZEH. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Die Umbuchung muss im gleichen Semester erfolgen. Es wird ein Bearbeitungsentgelt i.H.v. 5,00 Euro erhoben. Das Bearbeitungsentgelt und der bei einer Umbuchung in ein teureres Angebot zu zahlende Differenzbetrag werden im SEPA-Lastschriftverfahren von dem bei der Buchung angegebenen Konto eingezogen. Mit der Beantragung einer Umbuchung wird dem Bankeinzug zugestimmt. Bei einer Umbuchung in ein günstigeres Angebot wird der Differenzbetrag nicht erstattet.

6.1
Die ZEH behält sich vor, Angebote vor dem ersten Termin abzusagen, wenn durch zu geringe Nachfrage die Kosten nicht gedeckt sind. In diesem Fall erstattet die ZEH das gezahlte Entgelt in voller Höhe.

6.2
Bei Angebotsabsagen nach Angebotsbeginn werden bereits abgebuchte Entgelte anteilig zurückbezahlt.
Bei Ausfall von Angebotsterminen (z.B. wegen Erkrankung der Übungsleitenden, Sperrung der Sportstätte, höhere Gewalt) ist die ZEH bemüht Ersatztermine zur Verfügung zu stellen, es besteht jedoch kein Anspruch auf die Erstattung des Teilnahmeentgelts.

7.1
Alle Teilnehmenden der Sportangebote der ZEH sind verpflichtet:

  • die jeweiligen Nutzungsordnungen der Sportstätten und Veranstaltungsräume einzuhalten,
  • die Teilnahmebestätigung, den Studierenden- oder Dienstausweis und einen gültigen Lichtbildausweis mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen,
  • pünktlich zu den ausgewiesenen Anfangszeiten der Angebote zu erscheinen, um einen reibungslosen und sicheren Ablauf zu ermöglichen,
  • respektvollen Umgang mit anderen und gegenseitige Rücksichtnahme im Training und im sportlichen Wettkampf zu leben,
  • die in dem gebuchten Angebot ausgewiesenen Vorkenntnisse und Fähigkeiten zu besitzen sowie
  • schonend und sachgerecht mit den eingesetzten Materialien umzugehen.

7.2
Im Falle der Nicht-Einhaltung der in 7.1. genannten Pflichten wird der/die Teilnehmende vom Sportangebot der ZEH insgesamt ausgeschlossen. Gezahlte Entgelte werden nicht erstattet.

7.3
Wird in der Angebotsbeschreibung auf eine verpflichtende Teilnahme an einem Einweisungstermin zu Angebotsbeginn verwiesen, kann das Fehlen bei diesem Termin den Angebotsausschluss ohne Anspruch auf Erstattung des Angebotsentgeltes zur Folge haben.

7.4
Teilnehmende, die ihre Leistungsfähigkeit falsch einschätzen, die angegebenen Kriterien für die Teilnahme an einem Sportangebot nicht erfüllen, erforderliche Nachweise nicht erbringen und Teilnehmende, die nicht über die im Sportprogramm angegebenen erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen, tragen das Risiko des Ausschlusses durch die ZEH ohne Anspruch auf Erstattung des Angebotsentgeltes.

7.5
Teilnehmende sind zu gegenseitigem Respekt untereinander und gegenüber den Übungsleitenden angehalten. Bei Zuwiderhandlung ist die ZEH berechtigt, Teilnehmende von einzelnen Terminen eines Angebotes auszuschließen. Die ZEH behält sich vor, bei schwerwiegenden Verstößen die Teilnehmenden ohne Anspruch auf Erstattung des Angebotsentgeltes von der weiteren Teilnahme an dem Angebot auszuschließen.

7.6
Es gelten die Hausordnung der Technischen Universität Berlin sowie die Nutzungsordnungen der Sportstätten in der jeweils gültigen Fassung.

8.1
Die Teilnahme an den Angeboten des Hochschulsports erfolgt auf eigenes Risiko. Mit Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der/die Teilnehmende verbindlich, dass gegen seine/ihre Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

8.2
Die ZEH haftet nicht für Schäden, die den Teilnehmenden im Rahmen eines Sportangebotes der ZEH entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden/Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der ZEH beruhen.

8.3
Die Teilnehmenden haften für alle vorsätzlich und fahrlässig verursachten Schäden, die der ZEH entstehen. Für entliehene Sportmaterialien haften die Teilnehmenden in vollem Umfang des Neubeschaffungswertes. Allen Teilnehmenden wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen, um gegenüber eventuellen Haftungsansprüchen aus Personen- oder Sachschäden Dritten gegenüber gedeckt zu sein, die im Rahmen des Sportbetriebes entstehen können.

8.4
Die ZEH haftet nicht für Ausrüstungs- und sonstige Gegenstände, insbesondere auch nicht für Wertsachen, die während der Veranstaltung abhandenkommen, sofern keine grobe Pflichtverletzung der ZEH vorliegt.

9.1
Ordnungsgemäß angemeldete Studierende und Beschäftigte der kooperierenden Hochschulen sind bei Teilnahme an den belegten Sportangeboten bei der Unfallkasse des Landes Berlin gegen Sportunfälle versichert. Bei Teilnahme ohne Anmeldung besteht kein Unfallversicherungsschutz durch die Unfallkasse.

9.2
Teilnehmende aus den Tarifgruppen 3 und 4 sind nicht über die Unfallkasse des Landes Berlin versichert und daher selbst für ihren Versicherungsschutz verantwortlich.

9.3
Für den freien Übungs- und Spielbetrieb besteht kein Versicherungsschutz durch die Unfallkasse des Landes Berlin.

9.4 Unfälle
Jeder Unfall, der einen Versicherungsanspruch nach sich ziehen könnte, ist unverzüglich an den/die Übungsleiter*in vor Ort und/oder die ZEH zu melden.

10.1 Versicherungsschutz
Bei Wettkampfsportveranstaltungen besteht unabhängig von der Tarifgruppe keine Versicherung über die Unfallkasse Berlin.

10.2 Entsendung zu adh-Veranstaltungen
Die ZEH entsendet bei entsprechender Eignung TU-Mitglieder zu Wettkampfsportveranstaltungen des allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbandes (adh). Die Meldung erfolgt ausschließlich über den/die Wettkampfsportbeauftragte*n der ZEH und ist verbindlich. Wenn Sportler*innen nach erfolgter Meldung nicht zum adh-Wettkampf antreten, stellt die ZEH die entstandenen Kosten den Sportler*innen in Rechnung. Ausnahmen von dieser Regelung gibt es ausschließlich, wenn ein ärztliches Attest für Sportuntauglichkeit, welches vor Veranstaltungsbeginn in der ZEH eingereicht wird, vorliegt. Das auf der Buchungsseite zu sehende Entgelt wird als Kaution für die Teilnahme angegeben. Es wird bei grundlosem Nicht-Antreten eingezogen.

10.3 Entsendung zu nicht adh-Veranstaltungen
Die ZEH entsendet nach Prüfung interessierte Individualsportler*innen oder Mannschaften zu Wettkampfsportveranstaltungen, die nicht in den adh-Wettkampfkanon gehören. Die Meldung ist verbindlich und die Kosten werden den Sportler*innen bei Nicht-Antreten in Rechnung gestellt.

10.4 Trikotausleihe
Die ZEH verleiht Trikots und Hosen mit dem Design der ZEH an Individualsportler*innen oder Mannschaften. Diese sind nach Gebrauch vollständig und gewaschen wieder in der ZEH zurückzugeben. Bei Verlust oder Missbrauch der Textilien wird der Wert einer Neuanschaffung in Rechnung gestellt.

Die Teilnahmebedingungen der ZEH bleiben unberührt und werden wie folgt ergänzt:

11.1. Allgemeines
Exkursionen der ZEH sind als Gruppenangebote im Rahmen des Hochschulsports konzipiert. Individuelle Abrechnungen sind generell ausgeschlossen. Termin, Programm und Leistungen entsprechen der Beschreibung auf der Webseite zum Zeitpunkt der Buchung.

11.2 Rücktritt
11.2.1
Bis zum Beginn der Exkursion besteht die Möglichkeit, schriftlich von der Anmeldung zurückzutreten. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Schreibens bei der ZEH. In diesem Fall hat der/die Teilnehmende folgende Kosten zu tragen: Bei einem Rücktritt

  • ab 60 Tage vor Beginn der Exkursion 25% des Entgeltes, mindestens 30 Euro,
  • ab 30 Tage vor Beginn der Exkursion 50% des Entgeltes,
  • ab 14 Tage vor Beginn der Exkursion 90% des Entgeltes.
  • Bei Nichterscheinen wird das volle Entgelt fällig.

11.2.2
Eine Rücktrittsversicherung ist im Entgelt nicht enthalten. Die Teilnehmenden müssen diese oder weitere Versicherungen bei Bedarf selbst abschließen.

11.2.3
Bereits geleistete Zahlungen werden abzüglich der unter Ziffer 11.2.1 geschuldeten Beträge erstattet.

11.3 Absage der Exkursion durch die ZEH
11.3.1
Wird die geplante Anzahl der Teilnehmenden unterschritten und können die dadurch entstehenden Mehrkosten nicht abgewendet werden, ist die ZEH berechtigt, die Exkursion bis zu zwei Wochen vor Beginn abzusagen. Das bereits gezahlte Entgelt wird in voller Höhe erstattet.

11.3.2
Wird die Exkursion durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, behält die ZEH sich vor, diese auch kurzfristig abzusagen. Das bereits gezahlte Entgelt wird in voller Höhe erstattet.

11.3.3
Bei Abbruch der Exkursion am Zielort werden Kosten für bereits in Anspruch genommene Leistungen einbehalten.

12.1
Personenbezogene Daten werden der ZEH nur in dem Umfang erhoben, wie die Teilnehmenden sie mit ihrer Kenntnis selbst zur Verfügung stellen und werden ausschließlich zur Administration und Vertragsabwicklung verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ohne Einwilligung der Teilnehmenden nur dann, wenn die ZEH dazu gesetzlich verpflichtet ist.

12.2
Eigene Aufnahmen (Video, Foto etc.) dürfen während der Sportangebote nicht angefertigt werden.

12.3
Für die Online Angebote der ZEH wird die Cloud Software Zoom genutzt. Alle dazugehörigen datenschutzrelevanten Informationen gibt es auf den Seiten der TU Berlin.

Die ZEH behält sich Änderung dieser Teilnahmebedingungen vor und weist im Falle einer Änderung oder Anpassung die Teilnehmenden auf diese hin. Teilnehmende können der jeweiligen Änderung oder Anpassung binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Änderung oder Anpassung als angenommen.