Nein, beim SUPen benötigt jede Person eine Ausleihberechtigung, weil immer bloß eine Person pro Board erlaubt ist. Beachte: Du musst 18 Jahre alt sein, um eine Ausleihberechtigung erwerben zu können. Du kannst also nicht mit deinem minderjährigen Kind SUPen. Das Paddeln im Wanderzweier oder Canadier ist allerdings möglich.

Mitpaddlerinnen und Mitpaddler in Zweiern benötigen keine Paddelberechtigung und zahlen kein zusätzliches Entgelt, jedoch haftet die Ausleiherin/der Ausleiher für deren Sicherheit und alle von ihnen verursachte Schäden.

Unsere Paddelneoprenanzüge stehen ausschließlich für den Kursbetrieb zur Verfügung. Sie sind von der freien Ausleihe ausgenommen.

Nein, das ist nicht erforderlich, da wir im regelmäßigen Austausch mit beiden Universitäten stehen und die grundlegenden Ausleihvoraussetzungen gemeinsam festgelegt haben.

Ja, ein Einführungskurs ist bei uns die Voraussetzung für die Ausleihe von Material, da hier auch wichtige Grundkenntnisse in Bezug auf die Ausleihgegebenheiten bei uns am Bootshaus und das Revier vor Ort vermittelt werden.