Wie können wir helfen?

Rund um unser Kursangebot

Ein Anspruch auf Umbuchung und Rücktritt von der verbindlichen Buchung eines Hochschulsportangebotes seitens der Teilnehmenden besteht nicht. In begründeten Ausnahmefällen behält sich die ZEH aus Kulanzgründen Ausnahmeregelungen vor.
Für Wettkampfveranstaltungen und Exkursionen gelten gesonderte Regelungen.

Handelt es sich nur um einen Termin, so kann dieser einfach ausgelassen und der nächste Termin wahrgenommen werden. Sollte es sich um den ersten Kurstermin handeln, bitte unbedingt im Kursangebot nachlesen, ob der Ersttermin z.B. für Einweisungen verpflichtend ist und somit ab dem zweiten Termin nicht mehr teilgenommen werden könnte.

Sollte der Ausfall für längere Zeit sein, bitte unbedingt unsere Bestimmungen in den Teilnahmebedingungen, Punkt 5 beachten.

Oberhalb der Buchungstabelle lässt sich durch Klick zwischen den Semester- und Ferienangeboten wechseln.

Die Möglichkeit kostenlos in Angebote hineinzuschnuppern besteht nicht. Nur angemeldete Personen können an den Angeboten des Hochschulsports teilnehmen. In einigen Angeboten können jedoch Einzeltermine gebucht werden. Bitte informiere dich auf der Angebotsseite der jeweiligen Sportart.

 

Mit einer gültigen Anmeldebestätigung ist der Kursplatz geblockt und verfällt nicht. In einigen Sportarten gibt es allerdings eine Anwesenheitspflicht in den ersten Kursstunden. Es sind hierzu unbedingt die Hinweise in der jeweiligen Sportart zu beachten. Grundsätzlich empfehlen wir eine regelmäßige Teilnahme.

Level 1 | Grundkenntnisse, erste Schritte
Level 2 | vertiefen, erweitern der Grundkenntnisse
Level 3 | Vermittlung spezifischer Kenntnisse
Level 4 | ausbauen, festigen spezifischer Kenntnisse

Grundsätzlich ja.  In einigen Kursen (z.B. Anfängerkurse, bei denen die Inhalte gezielt aufeinander aufbauen) macht ein späterer Einstieg jedoch keinen Sinn. Im Zweifel bitte immer direkt an den/die  zuständigen Sportartenverantwortlichen /in wenden.

Sofern jemand auf der Warteliste eingebucht ist, werden alle, die dies für diesen Kurs getan haben, per Mail benachrichtigt, wenn ein Platz frei geworden ist. Wer zuerst auf Grund dieser Mail dann den Kurs bucht, erhält eine Kurszusage. Es geht also nicht nach Rangfolge.

Die Kurse werden zum angegebenen Datum im Laufe des Tages freigeschaltet. Eine genaue Uhrzeitangabe ist leider aus Systemgründen nicht möglich.

 

Wurde ein gebuchter Kurs kurzfristig abgesagt, ist die ZEH bemüht, einen Ersatztermin zur Verfügung zu stellen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmeentgeltes: .  Siehe auch Punkt 6 unserer Teilnahmebedingungen.

 

Nein. Ein gebuchter Kurs darf unter keinen Umständen an jemand anderes weitergeben werden. Dies hat versicherungstechnische Gründe ( u.a. wichtig bei Verletzungen, Unfällen etc.).

Auf der Anmeldebestätigung, die bei der Buchung per Mail zugeschickt wird, steht genau, in welcher Sportstätte / Halle das jeweilige Angebot stattfindet. Diese also bitte unbedingt vor dem ersten Termin nochmal genau durchlesen.

Fragen zu allen Gegebenheiten vor Ort beantwortet gerne unser Hallenwartspersonal.

 

Unser Kursangebot wird ständig aktualisiert und erweitert. Alle aktuell buchbaren Kurse sind auf unseren Seiten im Angebot beschrieben und auch direkt buchbar. Für die Vorfreude auf neue Kurse und aktuelle News bitte zu unserem Newsletter anmelden.
 

Nein, das geht leider nicht, da für den freien Übungs- und Spielbetrieb kein Versicherungsschutz besteht. Das Verletzungsrisiko, vor allem bei Kampfsportkursen, ist einfach zu hoch.

Hier bitte direkt den Hallenwart*in der entsprechenden Sportstätte kontaktieren.

Bei den Haupträumen der TU bitte an das zentrale TU-Fundbüro wenden.

Diese Informationen hängen bei uns gut sichtbar in den Sportstätten aus. Zusätzlich sind die Hygieneregelungen auf unserer Internetseite bei den jeweiligen Sportangeboten ersichtlich. Die „Hausregeln“ sind bei der jeweiligen Sportstätte sowie den AGB zu finden.

Ja, der Parkplatz kann während der Kursdauer genutzt werden.


Status und Tarife

In vielen Sportarten wird das Entgelt nach der Hälfte der Kurslaufzeit reduziert. Bei der Kursbuchung im Internet wird immer der aktuelle Tarif angezeigt.

Sofern man an der TU studiert hat und einen Abschluss gemacht hat, kann man sich als Alumni bei der Pressestelle der TU Pressestelle der TU registrieren. Erst, wenn die Registrierung seitens der Pressestelle bescheinigt wurde, darf man unser Sportangebot mit dem Status registrierter Alumni der TU Berlin nutzen. Abschlüsse anderer Hochschulen gelten dafür nicht.

Das Hochschulsportangebot richtet sich vorrangig an Mitglieder der kooperierenden Hochschulen. Mitglieder der Hochschulen sind die nach §43 Berliner Hochschulgesetz benannten Personen.

Alumni und Externe haben damit zu rechnen, dass die Anmeldung zu einzelnen Angeboten für sie erst später beginnt, sofern dann noch Kapazitäten frei sind, siehe auch Punkt 2 unserer Teilnahmebedingungen.

Abbuchungen & Rücklastschriften

Die Bedingungen sind hier zu finden: https://www.tu-sport.de/agb/

 

SEPA-Lastschriftverfahren

Das SEPA-Lastschriftverfahren ist ein EU-weiter Standard für Lastschriftverfahren. Der / die Zahlungsempfänger*in, in diesem Fall der TU-Sport, löst die Buchung aus – nicht der oder die Zahler*in. Bei der Buchung eines Kurses wird der / die Zahlungsempfänger*in, also der TU-Sport, ermächtigt, das Geld einzuziehen.

SEPA-Lastschriftmandat

Damit wir die Kursgebühr per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einziehen können, ist eine Einwilligung notwendig. Dies geschieht in Form des SEPA-Lastschriftmandats. Damit wird uns bei der Buchung eines Kurses die Ermächtigung für den Einzug von fälligen Kursbeiträgen gegeben.

Teilnehmende Länder und Banken:

Mit SEPA, dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, wurden auch in Deutschland neue, europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen) eingeführt. Sie sind für Euro-Zahlungen in den 27 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco, der Schweiz, San Marino, Andorra, dem Staat Vatikanstadt und dem Vereinigten Königreich nutzbar. Die Überprüfung, ob die Bank an dem SEPA-VErfahren teilnimmt, ist vor der Buchung sinnvoll.

Jedes SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung der zahlungsempfangenden Institution
  • eine Gläubiger*innen-Identifikationsnummer (CI),
  • Name der/ des Kund*in (zahlende Person)
  • Bezeichnung der Bank des / der Kund*in (Zahler*in) und
  • Kund*innenkennung (IBAN).

Sollte die Bank das Kursentgelt im Lastschriftverfahren nicht an uns übertragen können (z.B. weil das Konto nicht ausreichend gedeckt ist), stellt die Bank uns gegebenenfalls Rücklastschriftgebühren in Rechnung. Da bei Buchung des Kurses dem Abbuchungsverfahren zugestimmt wurde, übertragen wir die Rücklastschriftgebühren zusätzlich zum ausstehenden Kursentgelt an die Person, die die Kursbuchung ausgeführt hat. Man ist dafür verantwortlich, dass die Lastschrift möglich ist (das Konto gedeckt ist), wenn uns der Auftrag bei Kursbuchung erteilt wird. Die Höhe der Gebühren wird von deiner Bank festgelegt. Wir haben darauf keinen Einfluss.

Das Kursentgelt wird in der Regel 7 Tage vor Beginn des Kurses abgebucht. In Ausnahmen kann es zu einem späteren Zeitpunkt abgebucht werden. Vor Abbuchung versenden wir eine Mail mit der Erinnerung, dass das Geld abgebucht wird. Es muss sichergestellt werden, dass das Konto dann ausreichend gedeckt ist.

Nein! Im TU-Sport gibt es keine Abonnements. Die Buchung gilt immer nur für den bei der Buchung angegebenen Zeitraum. Es kann sein, dass wir das Geld für den Kurs aus dem vorherigen Semester erst im folgenden Semester einziehen. Das kommt manchmal vor. Die Gebühr ist also noch aus dem vorherigen Semester. Es gibt bei uns keine längerfistige Mitgliedschaft, die gekündigt werden muss.


Kurse und Verleih am Bootshaus

Wenn du bereits im Vorjahr die entsprechende Ausleihberechtigung hattest, musst du sie für die nächste Wassersportsaison nur online über die TU Sport Website verlängern (Saisonkarte kaufen). Denn die Saisonkarte (beim Rudern und Segeln ist es ein Aufkleber auf der Ausleihkarte) verliert mit Ende jeder Bootshaussaison ihre Gültigkeit. 
Generell gilt, dass der Kursbetrieb in allen Sportarten Vorrang vor der freien Ausleihe hat. Die Boote des Fuhrparks werden zunächst an die Teilnehmenden von Kursen vergeben.

Du musst die entsprechende Ausleihberechtigung erwerben. Die Ausleihberechtigung bekommst du, nachdem du einen entsprechenden Einweisungskurs erfolgreich absolviert hast. Ob ein Kurs als erfolgreich absolviert gilt, entscheidet die/der verantwortliche Kursleiterin/Kursleiter. 
Für die Ausleihberechtigung Segeln ist unabhängig von der Vorerfahrung die Teilnahme an einem der „Einführungskurse zur freien Ausleihe“ erforderlich.

Das Bootshaus ist im Winter zu. Wir informieren auf unserer Webseite, wann das Bootshaus schließt und öffnet.

Da sich die Schließzeiten des TU-Bootshauses in den Monaten September und Oktober nach dem Zeitpunkt des Sonnenuntergangs richten, sind in dieser Zeit die tagesaktuellen Aushänge des Bootshauspersonals zu beachten.

 

Nein, beim SUPen benötigt jede Person eine Ausleihberechtigung, weil immer bloß eine Person pro Board erlaubt ist. Beachte: Du musst 18 Jahre alt sein, um eine Ausleihberechtigung erwerben zu können. Du kannst also nicht mit deinem minderjährigen Kind SUPen. Das Paddeln im Wanderzweier oder Canadier ist allerdings möglich.

Mitpaddlerinnen und Mitpaddler in Zweiern benötigen keine Paddelberechtigung und zahlen kein zusätzliches Entgelt, jedoch haftet die Ausleiherin/der Ausleiher für deren Sicherheit und alle von ihnen verursachte Schäden.

Unsere Paddelneoprenanzüge stehen ausschließlich für den Kursbetrieb zur Verfügung. Sie sind von der freien Ausleihe ausgenommen.

Nein, das ist nicht erforderlich, da wir im regelmäßigen Austausch mit beiden Universitäten stehen und die grundlegenden Ausleihvoraussetzungen gemeinsam festgelegt haben.

Ja, ein Einführungskurs ist bei uns die Voraussetzung für die Ausleihe von Material, da hier auch wichtige Grundkenntnisse in Bezug auf die Ausleihgegebenheiten bei uns am Bootshaus und das Revier vor Ort vermittelt werden.

Eine Teilnahme am Rudertreff ist mit der Buchung der „freien Ausleihe Rudern“ nicht möglich.

Aus Sicherheitsgründen werden keine Boote bei Wassertemperaturen unter 6 Grad Celsius und bei Sturm/Gewitter und starkem Wellengang ausgegeben.

Zur freien Ausleihe von Mannschaftsbooten ist nur berechtigt, wer einen S-Schein (Steuerfrau/mann-Schein) besitzt.

Eine Übersicht aller Boote findest du in dieser Tabelle

Um bei uns am Bootshaus Segelboote zu leihen, musst du diesen Kurs einmalig besuchen. Die Voraussetzung ist ein Sportbootführerschein Binnen. Solltest du einen Segelgrundkurs oder einen Auffrischungskurs bei uns belegt haben, musst du den Einführungskurs nicht besuchen.

Das Mitführen von Schwimm-/oder Rettungswesten für die gesamte Bootsbesatzung ist Pflicht.

Nein,  das Ab- und Anlegen unter Segel an den Stegen des TU-Bootshauses ist strikt untersagt.

Es werden keine Segelboote bei mehr als 6 Windstärken in Böen ausgegeben. Wenn die Fahrt wegen Flaute (weniger als 2 Beaufort) oder starkem Wind ausfällt, wird dies durch das Bootshauspersonal vermerkt. Die Ausleiherin/der Ausleiher kann dann einen Ersatztermin buchen. Eine Barerstattung ist nicht möglich.
Maßgebend für die entsprechende Regelung ist die jeweils letzte Wettermeldung vor dem Vergabetermin (Wetterstation FU Berlin).
Die Seglerin/der Segler hat ebenfalls einen Anspruch auf eine Gutschrift, wenn das Bootshauspersonal die Vergabe aus technischen, organisatorischen oder sonstigen Gründen versagt.
Für zeitlich verkürzte Fahrten gibt es, auch wenn es witterungsbedingt ist, keine Erstattung.

Wichtig: Die Bootswarte entscheiden vor Ort zum Zeitpunkt des Ausleihbeginns, ob die Wetterbedingungen das Segeln ermöglichen.

Die Ausleihzeit beträgt maximal 5 Stunden (an den Wochenenden nur 4 Stunden). Bei Überschreitung der Ausleihzeiten können Mehrkosten entstehen.

Im Falle einer Verspätung ist alles zu unternehmen, um das Bootshauspersonal telefonisch oder durch andere Personen (Motorboote, Polizei) umgehend darüber zu informieren. Bei Überschreitung der Ausleihzeiten können Mehrkosten entstehen.

Im Falle eines Unfalls ist alles zu unternehmen, um das Bootshauspersonal telefonisch oder durch andere Personen (Motorboote, Polizei) umgehend darüber zu informieren.

 

Für alle vorsätzlich und fahrlässig verursachten Schäden haften die Teilnehmenden in vollem Umfang des Neubeschaffungswertes. Für die Segelboote ist eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung bei der Feuersozietät abgeschlossen, um das Risiko für die Seglerinnen und Segler zu minimieren. Die vom TU-Sport geleistete Zahlung wird auf die Seglerinnen und Segler umgelegt. Deshalb erhebt der TU-Sport für die Segelkarte ein Entgelt. Bei einer von der Ausleiherin/ dem Ausleiher verschuldeten Havarie wird der Schaden am gegnerischen Boot durch unsere Versicherung reguliert. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Versicherung im Einzelfall prüft, ob die Schadensursache sich im Rahmen der vereinbarten Regelungen hält. Dies bedeutet u.a., dass der/die Ausleiher/in ggf. gegenüber der ZEH in Vorleistung treten muss, bevor der Versicherungsfall definitiv abgeschlossen ist. Die Regresspflicht obliegt dem/der Ausleiher/in auch dann, wenn der Schaden durch einen Dritten schuldhaft verursacht wurde. Eine Selbstbeteiligung in Höhe von 100 Euro ist in jedem Falle zu leisten.

Nein, du kannst frei entscheiden, wann du dein Segelboot abholst und lossegelst. Aber beachte, dass du deine Ausleihzeit nicht überschreitest.


Segelprüfung

Der Sportbootführerschein Binnen ist ein amtlicher Füherschein, den du nach erfolgreichem Abschluss der Sportbootführerschein Binnen Prüfung erwerben kannst. "Binnen" definiert den Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen. Der Sportbootführerschein Binnen kann unter Segel, mit Antriebsmaschine (Motor) oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden. Die Prüfung zum SBF Binnen besteht für alle Antriebsarten aus einer schriftlichen theoretischen und einer praktischen Prüfung.

Darüberhinaus gibt es noch den Geltungsbereich "See". Für mehr Infos zu den Führerscheinen besuche gerne die Seiten des Prüfungsausschusses Berlin.

Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) und/oder einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Auf dem Rhein ist er vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 15 Meter Länge und/oder mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS); in Berlin und Brandenburg ist er auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportboote unter Segel.

Der SBF Binnen ist die Grundvoraussetzung, um bei uns am Bootshaus Segelboote ausleihen zu können.

Weil die Prüfung zum Sportbootführerschein Binnen aus praktischen und theoretischen Prüfungteilen besteht, musst du dich in Beidem vorbereiten. Bitte buche einen Grundkurs Segeln. Dieser Kurs besteht aus 10 Terminen á 5 Stunden. Jeder Termin beginnt mit einer etwa halbstündigen theoretischen Einweisung. Es werden sowohl Wochen- als auch Wochenendkurse angeboten. In diesem Kurs bereiten dich unsere Trainer:innen auf deine praktische Segelprüfung vor. Regelmäßig bieten wir auch Theoriekurse an, in denen du auf die Theorieprüfung für die Bereiche Segeln und Antriebsmaschine (Motor) vorbereitet wirst.

Da wir aus organisatorischen und ökologischen Gründen keine Motorbootausbildung anbieten, kannst du bei uns nur deine praktische Segelausbildung und dann auch nur deine praktische Segelprüfung machen.

Die Vorbereitung auf die praktische Motorbootprüfung erfolgt deshalb mit Kooperationspartnern:

  • Hochschulsport der FU Berlin: Die Anmeldung der Ausbildungstermine ist online über die Webseite der FU Berlin (www.hochschulsport.fu-berlin.de) möglich.
  • Berliner Yacht Club e.V.: Die Anmeldung der Ausbildungstermine ist online über die Website des Berliner Yacht (http://segelakademie-wannsee.berlin/basics/motorbootausbildung-fuer-studenten) Clubs möglich

Nein, der Theoriekurs ist keine Pflicht. Du kannst dich auch selbstständig mit Büchern oder Apps auf die theoretische Prüfung vorbereiten.

Wenn du dich nach deinem Segelkurs noch unsicher fühlst und weiter lernen willst/mussst, bieten wir für dich fünfstündige Übungstermine an. Die kannst du ebenso über unsere Website buchen.

Um dich zur Prüfung anzumelden, besuche bitte die Seiten des Prüfungsausschusses Berlin und suche dir deinen Wunschprüfungstermin heraus. Die weitere Anmeldung erfolgt dann online über die Seiten des Prüfungsausschusses. Jetzt musst du dich nur noch online in unsere Prüfungsliste eintragen.

 

Ein Arzt führt zu bestimmten Terminen die Untersuchung am Bootshaus durch und stellt für 10 € das benötige Attest aus. Um die Koordination vor Ort zu vereinfachen bitten wir um kostenlose Terminbuchung.

Alternativ benötigt man ein vom Augenarzt ausgestelltes „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber“ über ausreichendes Seh- und Farbunterscheidungsvermögen. Die Gemeinschaftspraxis Karsten/Hamm/Klose (www.praxis-karsten-hamm.de) bietet die Untersuchung ebenfalls kostengünstig an. Bitte rechtzeitig einen Termin absprechen.

Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach Art der Prüfung. Je nachdem ob nur der Prüfungsteil "unter Segel" oder "unter Segel und mit Antriebsmaschine" absolviert werden soll, entstehen andere Kosten.

Auf den Seiten des Prüfungsausschusses Berlin findest du einen Prüfungsgebühren-Rechner.

Meldest du dich für die Prüfung Binnen unter Segel an, dann findet deine Prüfung an einem Tag statt. Wählst du die Option unter Segel und mit Antriebsmaschine, dann findet deine Prüfung an zwei Tagen statt, weil der Motorbootteil an der FU Berlin durchgeführt wird. Die Theorieprüfung für Segeln und Motor findet am Bootshaus der TU am Tag der Segelpraxisprüfung statt.

Bankverbindung Prüfungsausschuss Berlin 

IBAN: DE98 1007 0000 0623 3423 00
Name: Deutsche Bank Berlin
SWIFT: DEUTDEBBXXX

Abmeldungen sind mit Begründung schriftlich direkt an den Prüfungsausschuss Berlin des Deut­schen Segler Verbandes c/o Markus Thromka, Gartenfelder Straße 29-37, 13599 Berlin-Haselhorst, zu richten.

Der Grundkurs Level 1 ist Voraussetzung für die Prüfung. In diesem Kurs werden alle Praxis relevanten Fertigkeiten vermittelt. Sollten nach dem Kurs noch Unsicherheiten bestehen, bieten wir weitere Übungstermine an.


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