Damit wir die Kursgebühr per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einziehen können, ist eine Einwilligung notwendig. Dies geschieht in Form des SEPA-Lastschriftmandats. Damit wird uns bei der Buchung eines Kurses die Ermächtigung für den Einzug von fälligen Kursbeiträgen gegeben.
Teilnehmende Länder und Banken:
Mit SEPA, dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, wurden auch in Deutschland neue, europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen) eingeführt. Sie sind für Euro-Zahlungen in den 27 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco, der Schweiz, San Marino, Andorra, dem Staat Vatikanstadt und dem Vereinigten Königreich nutzbar. Die Überprüfung, ob die Bank an dem SEPA-VErfahren teilnimmt, ist vor der Buchung sinnvoll.
Jedes SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung der zahlungsempfangenden Institution
- eine Gläubiger*innen-Identifikationsnummer (CI),
- Name der/ des Kund*in (zahlende Person)
- Bezeichnung der Bank des / der Kund*in (Zahler*in) und
- Kund*innenkennung (IBAN).