Es gelten die offiziellen Regeln des Volleyballverbandes.
Anzahl Spieler*innen
Die Volleyball-Liga des TU Sports ist eine Freizeitliga für Mixed-Teams. An den Spieltagen müssen pro Team stets mindestens zwei Frauen auf dem Spielfeld sein. Der Spieltagskader kann aus bis zu 12 Spieler*innen zzgl. Betreuer*innen bestehen. Ein Spielen in mehreren Teams am gleichen Spieltag ist nicht möglich.
Spielberechtigungen
Teilnehmen können alle Personen, unabhängig davon, ob sie an der TU studieren oder arbeiten oder bereits in einem Verein aktiv sind. Spielberechtigt ist man final nur, wenn man sich in der Spieler*innenliste der jeweiligen Saison für das jeweilige Team eingetragen hat. Bei neuen Teams muss der Anteil an Hochschulangehörigen mindestens 50% betragen. Als Hochschulangehörige zählen sowohl Studierende und Beschäfitgte der TU Berlin als auch alle Studierende und Beschäfigte der kooperierenden Hochschulen. Die Übersicht der kooperierenden Hochschulen ist unter folgendem Link einsehbar: www.tu-sport.de/kooperierende-berliner-hochschulen/
Bälle
Jedes Team muss seine eigenen Bälle zum Einspielen mitbringen. Eine Ausleihe vor Ort oder Nutzung der TU Bälle ist leider nicht möglich.
Schiedsrichter*innen - Aufgaben
Die drei Spielfelder stehen samstags ab 13:30 Uhr zur Verfügung und sind gemeinsam von den Teams und insbesondere den benannten Schiedsrichterteams aufzubauen. Das erste Spiel beginnt spätestens 14:30 Uhr, die folgenden Partien 30 min nach Ende des vorherigen Spieles. Das spielfreie Team stellt stets das Schiedsrichterteam.
Für die Meldung der Ergebnisse an die Zentraleinrichtung Hochschulsport sind die Schiedsrichterteams verantwortlich, sofern keine gesammelte Ergebnisübermittlung durch eine Person erfolgt.
Schiedsrichterentscheidungen und Sanktionen während des Spiels
Die Volleyballligen sind FairPlay-Ligen. Schiedsrichterentscheidungen sind zu respektieren und einzuhalten. Bitte habt Verständnis füreinander, jedes Schiedsrichter*innenteam gibt sein Bestes!
Verspätung
Bei Verspätungen bis max. 10 Minuten wird gespielt, die Halbzeitpause entfällt oder wird verringert. Bei Verspätungen von mehr als 10 Minuten entscheidet das Team, das pünktlich zu Spielbeginn auf dem Platz war, ob sie das Spiel austragen möchte oder ob die Verspätung der Gegnermannschaft als Nichtantritt gewertet werden soll. Das verspätete Erscheinen oder Fernbleiben des Schiedsgerichts ist keine Rechtfertigung für einen verspäteten Spielbeginn oder Spielausfall.
Hallenordnung
Taschen und Glasflaschen sind in der Halle nicht gestattet. Sie können in den Schließfächern im Gang gelagert werden (1€/2€ Pfandstück mitnehmen).
Essen ist in der Halle nicht gestattet.
Der freie Spielbetrieb (freie sportliche Betätigung, Wettkämpfe, Ligaspiele) ist vom Versicherungsschutz der Landesunfallkasse Berlin ausgenommen, so dass Unfälle über die private Krankenversicherung abgewickelt werden müssen.