Der Rat der ZEH ist ein Gremium, welches auf zwei Jahre gewählt wird und welches die Zentraleinrichtung Hochschulsport in ihrem Auftrag berät und kontrolliert. Die 1. Ratsitzung fand am 5. September statt. Die 2. Sitzung ist für den 29. Januar 2025 , in der Zeit von 12:30 - 14:30 Uhr vorgesehen. Wer an dieser Sitzung teilnehemn möchte, meldet dies bitte an die Geschäftstelle der ZEH unter info@zeh.tu-berlin.de.
Die Wahlen für die die jetzige Amtsperiode fanden am 1. Februar 2024 statt. Ab dem 1. April setzt sich der Rat wie folgt aufgeführt neu zusammen.
Dem Rat der ZEH gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:
- der Leiter/die Leiterin der ZEH (qua Amt)
- ein*e Mitarbeiter*in gemäß §3 Abs.1 Nr. 3
- ein*e Beschäftigte*r der TU Berlin, die vom Personalrat der TU Berlin entsandt werden
- ein*e studentische*r Benutzer*in, die vom Studierendenparlament entsandt wird
Ferner können an den Sitzungen teilnehmen:
- die Stellvertreter*innen der Mitglieder des Rates der ZEH
- die gem. § 6, Abs. 3 zur Stellung von Anträgen an den Rat der ZEH berechtigten Personen
- als Sachverständige, die durch Beschluss zu einzelnen Beratungsgegenständen zugelassenen Personen
Folgende Personen sind als Vertretung der jeweiligen Interessengruppe für die Amtszeit vom 1. April 2024 - 31. März 2026 in den Rat gewählt worden:
Wenn Sie Kontakt zur Vertretung Ihrer Interessengruppe aufnehmen möchten, können Sie per Klick auf den Namen eine Mail an die jeweilige Person senden.