Rat der ZEH

Der Rat der ZEH ist ein Gremium, welches auf zwei Jahre gewählt wird und welches die Zentraleinrichtung Hochschulsport in ihrem Auftrag berät und kontrolliert.

Die Wahlen für die nächste Amtsperiode fanden am 1. Februar 2024 statt. Ab dem 1. April setzt sich der Rat neu zusammen. Die Angaben werden somit zur neuen Amtszeit aktualisiert.

Dem Rat der ZEH gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:

  1. der Leiter/die Leiterin der ZEH (qua Amt)
  2. zwei wissenschaftliche Angestellte/hauptberufliche Lehrkräfte der ZEH (Sportartenverantwortliche*r der ZEH)
  3. ein*e hauptberufliche*r Angehörige*r des technischen und Verwaltungspersonals der ZEH
  4. ein*e nebenberuflich Beschäftigte*r (Übungsleiter*in)
  5. zwei studentische Benutzer*innen
  6. ein*e nicht-studentische*r Benutzer*in

Ferner können an den Sitzungen teilnehmen:

  1. die Stellvertreter*innen der Mitglieder des Rates der ZEH
  2. die gem. § 6, Abs. 3 zur Stellung von Anträgen an den Rat der ZEH berechtigten Personen
  3. als Sachverständige die durch Beschluss zu einzelnen Beratungsgegenständen zugelassenen Personen

Folgende Personen sind als Vertretung der jeweiligen Interessengruppe für die Amtszeit vom 1. April 2022 - 31. März 2024 in den Rat gewählt worden:

Wenn Sie Kontakt zur Vertretung Ihrer Interessengruppe aufnehmen möchten, können Sie per Klick auf den Namen eine Mail an die jeweilige Person senden.