Rat der ZEH

Der Rat der ZEH ist ein Gremium, welches auf zwei Jahre gewählt wird und welches die Zentraleinrichtung Hochschulsport in ihrem Auftrag berät und kontrolliert.

Die nächsten Wahlen stehen für das Frühjahr 2024 an. Die 5. Ratssitzung in 2023 fand am 12. September (Teil I) und am  21. September (Teil II) statt.

Dem Rat der ZEH gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:

  1. der Leiter/die Leiterin der ZEH (qua Amt)
  2. zwei wissenschaftliche Angestellte/hauptberufliche Lehrkräfte der ZEH (Sportartenverantwortliche*r der ZEH)
  3. ein*e hauptberufliche*r Angehörige*r des technischen und Verwaltungspersonals der ZEH
  4. ein*e nebenberuflich Beschäftigte*r (Übungsleiter*in)
  5. zwei studentische Benutzer*innen
  6. ein*e nicht-studentische*r Benutzer*in

Ferner können an den Sitzungen teilnehmen:

  1. die Stellvertreter*innen der Mitglieder des Rates der ZEH
  2. die gem. § 6, Abs. 3 zur Stellung von Anträgen an den Rat der ZEH berechtigten Personen
  3. als Sachverständige die durch Beschluss zu einzelnen Beratungsgegenständen zugelassenen Personen

Der Rat erhält Berichte zum Sportprogramm, dem Haushalt der ZEH und die Weiterbildungs- und Wettkampftätigkeiten. Auf dieser Basis beschließt der Rat die Planungen der zukünftigen Sportangebote, die Aufnahme neuer Sportarten und berät in den anderen Bereichen.

Folgende Personen sind als Vertretung der jeweiligen Interessengruppe für die Amtszeit vom 1. April 2022 - 31. März 2024 in den Rat gewählt worden:

Wenn Sie Kontakt zur Vertretung Ihrer Interessengruppe aufnehmen möchten, können Sie per Klick auf den Namen eine Mail an die jeweilige Person senden.