Rat der ZEH

Der Rat der ZEH ist ein Gremium, welches auf zwei Jahre gewählt wird und welches die Zentraleinrichtung Hochschulsport in ihrem Auftrag berät und kontrolliert.

Seit Oktober 2025 hat die ZEH eine aktualisierte Neufassung der Organisations- und Benutzungsordnung. Die Mitteilung finden Sie im Amtlichen Mitteilungsblatt der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der TU Berlin, siehe Downloads.

Die Wahlen für die nächste Amtsperiode sind terminiert für den 29. Januar 2026. Ab dem 1. April setzt sich der Rat neu zusammen. Bis dahin ist die Zusammensetzung wie folgt aufgeführt.

Dem Rat der ZEH gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:

  1. der Leiter/die Leiterin der ZEH (qua Amt)
  2. ein*e Mitarbeiter*in gemäß §3 Abs.1 Nr. 3
  3. ein*e Beschäftigte*r der TU Berlin, die vom Personalrat der TU Berlin entsandt werden
  4. ein*e studentische*r Benutzer*in, die vom Studierendenparlament entsandt wird

Ferner können an den Sitzungen teilnehmen:

  1. die Stellvertreter*innen der Mitglieder des Rates der ZEH
  2. die gem. § 6, Abs. 3 zur Stellung von Anträgen an den Rat der ZEH berechtigten Personen
  3. als Sachverständige, die durch Beschluss zu einzelnen Beratungsgegenständen zugelassenen Personen

Folgende Personen sind als Vertretung der jeweiligen Interessengruppe für die Amtszeit vom 1. April 2024 - 31. März 2026 in den Rat gewählt worden:

Wenn Sie Kontakt zur Vertretung Ihrer Interessengruppe aufnehmen möchten, können Sie per Klick auf den Namen eine Mail an die jeweilige Person senden.

Protokolle Ratssitzungen