Corona Update

Stand: 11.04.2022

Ab dem 19.04.2022 entfällt im TU-Sport für alle Präsenzangebote die 3G-Regel. Damit wird die 3G-Nachweispflicht für Teilnehmende aufgehoben. Wir setzen damit die Vorgaben aus der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für das Land Berlin um. Es wird empfohlen sich vor dem Sport freiwillig zu testen. Tests werden aber nicht kontrolliert.

Die Vorgaben findest du in unseren aktualisierten Kontakt- und Hygieneregeln.

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (besser FFP2-Maske) in den Sportstätten bleibt weiterhin bestehen, außer bei sportlicher Betätigung.



Stand: 09.03.2022

Seit dem 09.03.2022 gilt in unseren Indoorangeboten die 3G-Regel. Damit dürfen Personen, die geimpft oder genesenen sind oder einen negativen offiziellen Coronatest, nicht älter als 24 Stunden, zu jedem Termin vorweisen an den Indoorangeboten des Hochschulsports teilnehmen.
Wir setzen damit die Vorgaben aus der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für das Land Berlin um.

Die Vorgaben findest du in unseren aktualisierten Kontakt- und Hygieneregeln.

Die FFP-Maskenpflicht bleibt weiterhin bestehen, außer bei sportlicher Betätigung. Sämtliche Funktionsgebäude, die vom TU-Sport genutzt werden dürfen nur mit 3G Nachweis betreten werden. Die Teilnahme an den Outdoor-Sportangeboten ist ohne Nachweis möglich.



Stand: 19.01.2022

Liebe Teilnehmer*innen,
es gibt zwei wichtige Neuigkeiten zur 2G-plus Regelung im TU-Sport.

  1. im Hochschulsport gilt weiterhin die Testpflicht für alle – trotz Booster-Impfung. Am 18.01.22 wurde u.a. vom LSB informiert, dass die Booster-Impfung jetzt auch im Sport als Testersatz gilt. Im Hochschulsport von TU, FU und HU wurde entschieden dennoch an der Testpflicht festzuhalten, um in einer Zeit mit steigenden Infektionszahlen eine größtmögliche Sicherheit für alle in den Sporthallen zu bieten.
  2. Ab sofort gilt in Deutschland, dass der Genesenenstatus nur noch für drei Monate (genauer: 90 Tage) und nicht mehr sechs Monate gilt.Als genesen im Sinne der 2G-Regelung gilt damit nur noch, wer einen offiziellen Nachweis über eine Corona-Infektion hat, die zwischen 28 und 90 Tage her ist. Diese Regelung wurde vom RKI getroffen und gilt seit dem 15.01.2022.

Wir wünschen allen weiterhin viel Spaß beim Training.
Das TU-Sport Team



Stand: 27.11.2021

Seit dem 27.11.2021 gilt in unseren Indoorangeboten die 2G plus-Regel. Damit dürfen nur noch geimpfte und genesene Personen die zusätzlichen zu jedem Termin einen negativen offiziellen Coronatest, nicht älter als 24 Stunden, vorweisen an den Indoorangeboten des Hochschulsports teilnehmen.
Wir setzen damit die Vorgaben aus der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für das Land Berlin um.

Die Vorgaben findest du in unseren aktualisierten Kontakt- und Hygieneregeln.

Um die Kontrollen möglichst schnell abzuwickeln, bitten wir alle Teilnehmenden dringend pünktlich zum Kurs zu erschienenen, wenn möglich 5-10 min vor Beginn, und den Testnachweis bereit zu halten. Eigene Schnelltests vor Ort werden nicht akzeptiert.

Die Teilnahme an den Outdoor-Sportangeboten ist nur mit vollständigem Impfnachweis, Genesenennachweis (nicht älter als 6 Monate) oder negativem offiziellen Coronatest (nicht älter als 24h)möglich = 3G-Regel. Sämtliche Funktionsgebäude, die vom TU-Sport genutzt werden dürfen allerdings nur mit 2G Nachweis betreten werden.

Das Testzentrum an der TU Berlin ist wieder geöffnet. Hier kann jede*r einen kostenfreien Bürgertest pro Tag in Anspruch nehmen.

Wir wünschen allen Teilnehmenden weiterhin viel Spaß bei den Kursen im Hochschulsport! Bleibt gesund!

Euer TU Sport-Team