Nutzungsordnung TU-Bootshaus

  • Am Bootshaus gilt die Hausordnung der TU-Berlin.
  • Den Anweisungen des Bootshauspersonals ist Folge zu leisten.
  • Voraussetzungen für die Teilnahme am Wassersportbetrieb der ZEH sind Schwimmfähigkeit, Teilnahmeausweis des ggf. gebuchten Kurses, Berechtigungskarte (Segel-, Paddel-, Ruderkarte) der entsprechenden Sportart, ggf. Sportbootführerschein Binnen Segeln.
  • Der Teilnahmeausweis oder die Berechtigungskarte sind beim Betreten des TU-Bootshauses mitzuführen und auf Verlangen dem Bootshauspersonal zusammen mit einem Lichtbildausweis vorzuzeigen.
  • Die Bestimmungen des Umweltschutzes sind strikt einzuhalten (Stickpunkt: 10 Regeln des Wasserschutzes).
  • Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ist einzuhalten
  • Schonender und sachgerechter Umgang mit dem Bootshausmaterial ist Pflicht.
  • Die Teilnehmenden haften für alle verursachten Schäden, die dem TU-Sport entstehen mit einer Selbstbeteiligung bis maximal 350 Euro.
  • Für alle vorsätzlich und fahrlässig verursachten Schäden haften die Teilnehmenden in vollem Umfang des Neubeschaffungswertes
  • Im Falle einer Verspätung ist alles zu unternehmen, um das Bootshauspersonal telefonisch oder durch andere Personen (Motorboote, Polizei) umgehend darüber zu informieren. Bei Überschreitung der Ausleihzeiten können Mehrkosten entstehen.
  • Das Rauchen ist lediglich in dem dafür vorgesehenen Bereich gestattet. Außerhalb dieses Bereichs und an und auf den Booten und Boards herrscht Rauchverbot.
  • Fahrräder sind in dem dafür vorgesehenen Fahrradständer abzustellen. Kraftfahrzeuge sind auf dem Gelände des TU-Bootshauses nicht gestattet.
  • Die Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, das Gelände sauber zu halten. Müll ist in den vorgesehenen Mülleimern abzulegen. Offenes Feuer ist nur auf Antrag erlaubt. Dabei sind die feuerpolizeilichen Bestimmungen zu beachten.
  • Das Mitbringen von Tieren aller Art auf das Gelände des TU-Bootshauses ist nicht erlaubt.
  • Das Baden und Sonnen an den Stegen darf den Wassersportbetrieb nicht stören.
  • Die Nutzungszeiten sind einzuhalten. Bei verspäteter Rückkehr werden die Mehrkosten des Bootshauspersonals der Verursacherin/dem Verursacher in Rechnung gestellt.
  • Bei groben Verstößen gegen die Ausleihregelungen des TU-Sports kann die Berechtigungskarte durch das Bootshauspersonal eingezogen werden
  • Die Umkleideschränke sind täglich nach Veranstaltungsende wieder freizumachen. Eine Eineuromünze muss mitgebracht werden. Die Schränke sind sauber zu hinterlassen.
  • Bei gefährlicher Wetterlage oder anderen Ereignissen kann das Bootshauspersonal die Nutzung des Bootshauses einschränken oder den Wassersportbetrieb gänzlich einstellen.
  • Die Ausgabe von Sportgeräten erfolgt entweder durch die Lehrkräfte eines Kurses oder durch das Bootshauspersonal.
  • Jeder Nutzerin/jeder Nutzer hat bei der Ausleihe eine entsprechende, vollständige Eintragung ins Fahrtenbuch vorzunehmen. Bei Rückkehr sind ggf. Schäden und die Rückkehrzeit einzutragen. Schäden sind unverzüglich dem Bootshauspersonal zu melden. Das Material ist zu säubern und anschließend wieder an den vorgesehenen Lagerplatz zu bringen.
  • Für Diebstähle und Beschädigungen von Privateigentum schließt die ZEH jegliche Haftung aus.  
  • im Segeln: Das Mindestalter für Vorschoter*innen beträgt 12 Jahre
  • Verbot der Über- und Unterschreitung der Bootsplatzkapazitäten (nur eine Person pro SUP-Board)
  • Mitnahme von Personen ohne Schwimmfähigkeit erfolgt auf eigene Gefahr
  • Mitnahme von Tieren ist generell untersagt