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- Service
Alle Mitglieder der kooperierenden Berliner Hochschulen und Externe sind unter den folgenden Voraussetzungen berechtigt, Boote und Boards des TU-Sports zu leihen. Es können Boote und Boards und deren Zubehör der Sportarten Paddeln, Rudern, Segeln und SUP geliehen werden. Die Ausleihe erfordert eine Berechtigungskarte der jeweiligen Sportart (Paddel-, Ruder-, Segel- oder SUP-Karte). Die Berechtigungskarte ist nicht übertragbar. Die Jahresmarke auf der Berechtigungskarte (ein Aufkleber) verliert mit Ende jeder Bootshaussaison ihre Gültigkeit. Sie muss für jede Wassersportsaison über die TU-Sport Website verlängert werden. Die aktuelle Jahresmarke ist im TU-Bootshaus erhältlich.
Generell gilt, dass der Kursbetrieb in allen Sportarten Vorrang vor der freien Ausleihe hat. Die Boote des Fuhrparks werden zunächst an die Teilnehmenden von Kursen vergeben.
Die Berechtigungskarte wird in Abhängigkeit von der Sportart über die erfolgreiche Teilnahme des jeweils erforderlichen (Einweisungs-)Kurses erworben. Ob ein Kurs als erfolgreich absolviert gilt, entscheidet die/der verantwortliche Kursleiterin/Kursleiter. Bei fundierten Vorkenntnissen in den Sportarten Rudern und Paddeln kann als Alternative zur Buchung der obenstehenden Kurse auch ein erfolgreich absolvierter Überprüfungstermin zum Erwerb der Berechtigungskarte führen.
Für die Berechtigungskarte Segeln ist unabhängig von der Vorerfahrung die Teilnahme an einem der „Einführungskurse zur freien Ausleihe“ erforderlich.
Da sich die Schließzeiten des TU-Bootshauses in den Monaten September und Oktober nach dem Zeitpunkt des Sonnenuntergangs richten, sind in dieser Zeit die tagesaktuellen Aushänge des Bootshauspersonals zu beachten.
25.4.22-21.08.22
Mo-Fr: 8:00-21:00Uhr; Sa/So: 11:00-20Uhr
22.8.22-30.09.22:
Mo-Fr: 8:00-19:00Uhr; Sa/So: 09:00-18Uhr
ab Oktober: Mo-So: ab 8:00Uhr, Ende orientiert sich am Sonnenuntergang.
*Für die Segelboote ist eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung bei der Feuersozietät abgeschlossen, um das Risiko für die Seglerinnen und Segler zu minimieren. Die vom TU-Sport geleistete Zahlung wird auf die Seglerinnen und Segler umgelegt. Deshalb erhebt der TU-Sport für die Segelkarte ein Entgelt. Bei einer von der Ausleiherin/ dem Ausleiher verschuldeten Havarie wird der Schaden am gegnerischen Boot durch die Feuersozietät reguliert. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Versicherung im Einzelfall prüft, ob die Schadensursache sich im Rahmen der vereinbarten Regelungen hält. Dies bedeutet u.a., dass der/die Ausleiher/in ggf. gegenüber der ZEH in Vorleistung treten muss, bevor der Versicherungsfall definitiv abgeschlossen ist. Die Regresspflicht obliegt dem/der Ausleiher/in auch dann, wenn der Schaden durch einen Dritten schuldhaft verursacht wurde
Mitpaddlerinnen und Mitpaddler in Zweiern benötigen keine Paddelberechtigung und zahlen kein zusätzliches Entgelt, jedoch haftet die Ausleiherin/der Ausleiher für deren Sicherheit und alle von ihnen verursachte Schäden.
Aus Sicherheitsgründen werden keine Boote bei Wassertemperaturen unter 6 Grad Celsius ausgegeben.
Unsere Paddelneoprenanzüge stehen ausschließlich für den Kursbetrieb zur Verfügung. Sie sind von der freien Ausleihe ausgenommen.
Eine Teilnahme am Rudertreff ist mit der Buchung der „freien Ausleihe Rudern“ nicht möglich.
Aus Sicherheitsgründen werden keine Boote bei Wassertemperaturen unter 6 Grad Celsius und bei starkem Wellengang ausgegeben.
Zur freien Ausleihe von Mannschaftsbooten ist nur berechtigt, wer einen S-Schein (Steuerfrau/mann-Schein) besitzt.
Das Mitführen von Schwimm-/oder Rettungswesten für die gesamte Bootsbesatzung ist Pflicht. Ab- und Anlegen unter Segel an den Stegen des TU-Bootshauses ist strikt untersagt.
Es werden keine Segelboote bei mehr als 6 Windstärken ausgegeben. Wenn die Fahrt wegen Flaute (weniger als 2 Beaufort) oder starkem Wind ausfällt, wird dies durch das Bootshauspersonal vermerkt. Die Ausleiherin/der Ausleiher kann dann einen Ersatztermin buchen. Eine Barerstattung ist nicht möglich.
Maßgebend für die entsprechende Regelung ist die jeweils letzte Wettermeldung vor dem Vergabetermin (Wetterstation FU Berlin).
Die Seglerin/der Segler hat ebenfalls einen Anspruch auf eine Gutschrift, wenn das Bootshauspersonal die Vergabe aus technischen, organisatorischen oder sonstigen Gründen versagt.
Für zeitlich verkürzte Fahrten gibt es, auch wenn es witterungsbedingt ist, keine Erstattung.
Wichtig: Die Bootswarte entscheiden vor Ort zum Zeitpunkt des Ausleihbeginns, ob die Wetterbedingungen das Segeln ermöglichen.
Die Ausleihzeit beträgt maximal 5 Stunden (an den Wochenenden nur 4 Stunden). Bei Überschreitung der Ausleihzeiten werden die Mehrkosten des Bootshauspersonals der Verursacherin/dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Im Falle eines Unfalls oder verspäteter Rückkehr ist alles zu unternehmen, um das Bootshauspersonal telefonisch oder durch andere Personen (Motorboote, Polizei) umgehend darüber zu informieren.