Spielgruppen Teampauschale BB/VB
Die Zeiten sind in der Regel ab dem 31.10. bzw. 30.04. sichtbar und ab dem 02.11. bzw. 02.05. gegen 10 Uhr buchbar.
Eine Spielgruppe (SG) muss aus mindestens 10 Teilnehmenden im Basketball und aus mindestens 12 Teilnehmenden im Volleyball sowie aus mehr Hochschulmitgliedern (Studierende, Beschäftigte, TU-Alumni) als Externen bestehen. Jede SG kann nur eine Hallenzeit buchen. Alle SG müssen eigene Bälle nutzen, bei Volleyballspielgruppen kann eventuell ein eigenes Netz erforderlich sein. Eine Materiallagerung in den Hallen ist nicht gestattet. Die Organisation der SG erfolgt in Eigenregie.
Wer Mitspieler*innen oder Kontakt zu einem Team sucht, kann gerne die Sportpartner*innenbörse nutzen.
Anmeldeverfahren
Schritt 1: Buchung einer Hallenzeit
Die Buchung der Hallenzeit erfolgt durch den oder die Spielgruppenverantwortliche. Voraussetzung für die Buchung einer Hallenzeit ist, dass die Hallenschlüssel einer Buchungszeit des letzten Semesters zurückgegeben wurden (bis 10. April / 10.Oktober). Es ist nur eine Hallenzeit pro Team gestattet. Bitte bei der Anmeldung Teamname und Sportart (BB oder VB) unter dem Freifeld "Mannschaftsname" angeben.
Schritt 2: Anmeldung Spieler*innen
Nachdem die Teampauschale bezahlt ist, wird die Anmeldung für die einzelnen Spieler*innen freigeschaltet. An den Spielgruppenangeboten können nur Personen teilnehmen, die für die jeweilige Spielgruppe angemeldet sind. Sind die Anforderungen gemäß der Statuten erfüllt, wird die Kautionshinterlegung für die jeweilige SG freigeschaltet.
Schritt 3: Kautionshinterlegung durch Buchung
Nachdem die Rechtmässigkeit der SG festgestellt wurde (siehe oben) muss von allen Spielgruppen der letzte Schritt vollzogen werden: die Hinterlegung der Kontodaten mittels Buchung. Die angegebene Kautionssumme von 85€ wird nicht abgebucht, sie dient lediglich als Pfand für den Fall eines Schlüsselverlustes oder selbstverursachten Schadens. Die tatsächliche Höhe der Zahlung ist dann abhängig vom tatsächlich verursachten Schaden und kann höher oder niedriger ausfallen.
Regeln
- Die zugeteilte Hallenzeit darf nur für die Sportarten Basketball oder Volleyball, und nicht für andere Zwecke genutzt werden.
- Bei Störungen und Vorfällen, welche die Sportstätte betreffen, ist der Sportartenverantwortliche der ZEH,Oliver Thomaschewski, zu benachrichtigen.
- Bei Beendigung des Spielbetriebs während des Nutzungszeitraums aufgrund von mangelnder Teilnehmerzahl o. ä. ist die verantwortliche Ansprechperson der ZEH zu informieren.
- Die Teampauschale beträgt derzeit 100,- Euro (gilt für eine 90minütige Spielzeit). Spieler*innen, die Angehörige der kooperierenden Berliner Hochschulen sind, zahlen keine weiteren Beiträge, müssen sich aber für ihre SG anmelden. Spieler*innen, die Alumni oder Externe sind, zahlen zusätzlich 1,10 Euro pro Zeitstunde und müssen sich ebenso anmelden. Dies entspricht der Externenpauschale, die wir an die Sportämter für die Nutzung abführen müssen.
- Für die Ausgabe von Hallenschlüsseln und etwaige Schäden erhebt die ZEH eine Kaution in Höhe von 85,- Euro, diese wird in Form einer Kautionsbuchung als Sicherheit hinterlegt. Eine Abbuchung erfolgt nur bei Schlüsselverlust und selbstverursachten Schäden und final nur in der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten. Der Betrag kann also sowohl höher als auch niedriger ausfallen.
Versicherung
Der freie Spielbetrieb (freie sportliche Betätigung) ist vom Versicherungsschutz der Landesunfallkasse Berlin ausgenommen. Unfälle sind über die private Krankenversicherung abzuwickeln.
Organisatorisches
- Der Spielbetrieb wird in Eigenregie organisiert, d.h. die Gruppe wird vor der Anmeldung selbstständig formiert. Der/die Gruppenverantwortliche oder seine Stellvertretung sind verantwortlich dafür, dass die Gruppe die Halle wöchentlich und ordnungsgemäß nutzt und die Nutzung vor Ort in ein ggf. ausliegendes Hallenbuch einträgt.
Der Zugang zu den Hallen ist unterschiedlich geregelt. Zum Teil findet eine Betreuung vor Ort durch Hallenwarte statt, an anderen Standorten bekommen die Verantwortlichen Schlüsselgewalt (mittels Schlüsselverträgen zwischen den Bezirken und der TU) und teilweise existieren auch Mischformen. - Bei der Hallenschließung durch die Bezirke (z.B. wg. Umbaumaßnahmen, Dachschneelasten, Schulveranstaltungen, Schulferien) bemühen wir uns die Gruppenverantworlichen rechtzeitig zu informieren. Wir sind hier jedoch auf die Informationen von den Sportämtern abhängig. Ein Anspruch auf Ersatztermine gibt es nicht. Es werden auch keine Entgelte anteilig zurückerstattet.