In der 61. Sitzung des Berliner Parlaments am 13.02.2025 wurde der Gesetzentwurf zur Änderung des Berliner Hochschulzulassungsgesetzes angenommen. Damit wurde auch der Einführung einer Vorabquote Sport für konsekutive Masterstudiengänge zugestimmt. Diese Erweiterung der Sport-Profilquote vom Bachelor auf den Master war ein logischer Schritt, um Spitzensportler*innen in ihrer Dualen Karriere optimal zu unterstützen. Auch bietet Berlin als Sportmetropole damit einen Standortvorteil.
Die TU hatte sich mit Verweis auf den überdurchschnittlichen Studienerfolg für diese Neuregelung eingesetzt. Sie bietet Spitzensportler*innen eine höhere Planungssicherheit für Duale Karrieren in Berlin. Weitere Informationen erhalten Studieninteressierte beim TU-Spitzensportbeauftragten oder bei der OSP-Laufbahnberatung.