Corona-Erstattung ab sofort möglich

© TU-Sport

Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,

im Wintersemester 19/20 konnten leider wegen der Corona-Schutzmaßnahmen nicht alle Kurse zu Ende geführt werden. Die Kursdauer wurde um bis zu fünf Wochen gekürzt. Wir bedauern das sehr, denn uns liegt viel an sportlichen Angeboten.

Als Ausgleich bieten wir die anteilige Erstattung des Kursentgeltes an. Anteilig bedeutet: die Kosten für nicht durchgeführten Unterrichtsstunden (in der Regel 1-5 Termine) werden vom bereits gezahlten Entgelt  abgezogen und nur dieser Teil wird erstattet.

Für das Fitness-Studio und für die Kurse der Fitness Flatrate wird es Gutschriften geben.

Für viele Kurse ist eine Rückzahlung von unter 5 Euro für Studierende bzw. unter 10 Euro für andere Tarifgruppen zu erwarten. Bei Kursen mit höherem Entgelt ist es selbstverständlich entsprechend mehr.

Mit dem hier hinterlegtem Formular kann die die Erstattung für die ausgefallenen Termine beantragt werden. Bitte beachte, dass die Bankdaten bereits gelöscht wurden und wir deshalb einen kompletten Datensatz benötigen.

Wir würden uns freuen, wenn bei Kleinstbeträgen auf einen Erstattungsantrag verzichtet wird, denn der Bearbeitungsaufwand für jede Auszahlung ist immens hoch und verursacht deshalb hohe Kosten. Vielen Dank.

Bitte sende uns den Antrag bis spätestens 30. April 2020 zu.

Eingereichte Anträge werden von uns so schnell wie möglich bearbeitet. Wir bitten um Verständnis, dass die Rückzahlung dennoch eine Weile dauern kann, da sich die TU Berlin derzeit im Notbetrieb befindet.

Für das Sommersemester bereiten wir zur Zeit Lösungen für ein Online-Sportangebot vor.

Wir hoffen, bald wieder Sportkurse  - in neuem Format und auch  in gewohnter Form – anbieten zu können.

Bleibt gesund und in Bewegung.

Viele Grüße

Das Team vom TU-Sport